Grundsätzliche Worte zum Bürger- und Kulturzentrum

Rede zur Ratssitzung

Sehr geehrter Herr Stadtdirektor, Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren des Rates,
in diesem Rat gibt es sechs Ausschüsse und den Verwaltungsausschuss
hierin sind die kleinen Fraktionen nach § 51 (3) NGO mit Rede- und Antragsrecht vertreten.

Des Weiteren gibt es mehrere Aufsichtsräte und Gesellschafterversammlungen dies sind:
die Gifhorner Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft (GEG),
mit einer Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat;
den Aufsichtsrat der Wasserwerk Gifhorn GmbH;
den Beirat der LandE GmbH – Betrieb Gifhorn;
die Gesellschafterversammlung der Parkraum- und Verkehrsgesellschaft Stadt Gifhorn mbH (PVG);
die Gesellschafterversammlung der Tourismus Gifhorn mbH (TGG)
den Beirat der LandE GmbH
das Kuratorium für die Kindergärten

— dies sind schon einmal acht Gremien in denen nur die beiden großen Fraktionen SPD und CDU vertreten sind! –

Des Weiteren gibt es noch den Unterhaltungsverband „Oberaller“ und den Wasserverband „Untere Ise“ in denen nur die CDU vertreten ist.

— dies sind noch einmal 2 Gremien die nur von einem Teil des Rates kontrolliert werden.
Über die wir von Bündnis90/DieGrünen keinerlei Informationen erhalten!

Allerdings muss ich eingestehen, eine stadteigene Gesellschaft gibt es,
an der auch die kleinen Fraktionen nach § 51 (3) NGO mit Rede- und Antragsrecht über den Werksausschuss beteiligt sind,
dies ist die Abwasser- und Straßenreinigungsgesellschaft Gifhorn mbH

Heute soll nun eine neue Gesellschaft gegründet werden
natürlich ohne Beteiligung der kleinen Fraktionen.

Wir von Bündnis 90/Die Grünen haben immer die Position vertreten, eine Gesellschaftsform zu wählen die alle Beteiligten des Rates mit einbezieht. Die Stadthallen-GmbH soll die wichtigen Aufgaben des Betriebs sowie die Unterhaltung der Stadthalle Gifhorn übernehmen.
Außerdem soll die Gesellschafterversammlung über das Jahreskulturprogramm beschließen.
Dieses Kulturprogramm wird den meisten Teil, der in Gifhorn angebotenen Kultur abdecken.

Die Gesellschaft erhält einen Kulturbeirat.
Dieser wird mit kompetenten Personen aus dem Kulturverein, aber nur mit den zwei großen Fraktionen SPD und CDU besetzt. (also nur eine Richtung von Kultur,
— denn dass wir Grünen eine eigene Vorstellung von Kultur haben wird uns zumindest von den beiden großen Parteien immer wieder nachgesagt.) Hier hätte man z. B. auch eine Beteiligung der anderen Fraktionen beschließen können.

Das rechtlich eine Form der Beteiligung aller Fraktionen möglich ist zeigt die ASG mit ihrem Werksausschuss. Ich kann ja verstehen, dass die SPD und die CDU nicht wollen,
dass wir von Bündnis90/DieGrünen, als einzige Opposition im Rat sich mit unseren Vorstellungen an der Gesellschaft beteiligen, womöglich auch noch mit anderen Positionen und unangenehmen Fragen.

Bei der Stadthallen-GmbH ist eine Gesellschaftsform gewählt worden, bei der sich der Rat jederzeit einschalten und alles an sich ziehen kann. Dies ist sehr löblich und doch nur ein schwaches Zeichen ihres Demokratieverständnisses meine Damen und Herren der CDU und SPD.
Denn als wir von Bündnis90/DieGrünen den Antrag gestellt haben
in den Gesellschaftervertrag unter § 8 aufzunehmen:
… „die Protokolle der Gesellschafterversammlung werden allen im Rat vertretenen Fraktionen zur Verfügung gestellt.“
Wurde dies von CDU und SPD mit der Begründung abgelehnt,
… „dann könnten gerade wir von den Grünen wieder Fragen stellen“.

Bei solchen Begründungen fragen wir Grünen uns dann doch was für ein Demokratieverständnis in diesem Rat herrscht, wenn Informationen die wichtig für die Entscheidungen im Rat sind nicht automatisch zugänglich gemacht werden müssen.
Und meine Damen und Herren, das Hinterfragen von Sachverhalten und Beschlüssen gehören nach unserem Verständnis zu einer demokratischen Gesellschaftsform unbedingt dazu.

Die Beteiligung aller ist die eine Sache. Nach unserer Auffassung ist auch nicht genau geklärt ob die Summe von 500.000,- € Verlustausgleich ausreichend ist. Des Weiteren ist nicht geklärt was passiert wenn diese Summe nicht ausreicht. Welche Kosten der Stadthalle fließen überhaupt ein? Sind es die gesamten Betriebskosten, dann müssen wir, wie es in anderen Städten von den Kämmerern kalkuliert wird von 10% der Baukosten ausgehen, dies sind dann 1,5 Mio. €.

Kurz um Bündnis90/DieGrünen können diesem Gesellschafter- Vertrag nicht zustimmen,
Die Beteiligung ist in unseren Augen nicht demokratisch geregelt.

Über eine Summe von mind. 500.000,- € jedes Jahr aus Steuergeldern finanzierter Verlustausgleich entscheiden nur die beiden großen Fraktionen SPD und CDU. Dies ist aus unserer Sicht,
– der einzigen hier im Rat vertreten Opposition –
nicht mit einem gutem Gewissen und unserem Verständnis von Demokratie zu vereinbaren.

Danke