Wegeseitenränder

positves Beispiel eines Blühstreifens

Antrag zum Thema Wegeseitenränder

Sehr geehrter Herr Landrat,

zur Behandlung im nächsten Ausschuss für Umwelt, Bau, Energie und Regionalplanung und den auf diesen Ausschuss folgenden Kreisausschuss und Kreistag lege ich den folgenden Antrag vor. Gemäß § 59 (2) NKomVG bitte ich um eine Einberufung des Fachausschusses mit diesem Tagesordnungspunkt bis spätestens 10.04.2018.

Der Kreistag möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt mit Hilfe von Geoinformationssystemen und vorhandenen Datengrundlagen zu dokumentieren, an welchen Stellen kommunale Wegeseitenränder durch landwirtschaftliche Nutzung verloren gegangen sind und diese Information den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zur Verfügung zu stellen.

Die kreisangehörigen Kommunen werden gebeten diese Daten vor Ort zu überprüfen und möglichst gemeinsam mit den Landwirten Lösungen zu entwickeln, wie diese Flächen wieder für den Naturhaushalt und den Artenschutz reaktiviert werden können.

Begründung:

In den letzten 25 Jahren ist die Zahl der Insekten massiv zurückgegangen. Das trifft auch alle heimischen Bienenarten, deren Rückgang nicht nur ökologische, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen durch deren zurückgehende Bestäubungsleistung in der Landwirtschaft hat. Gesichert ist inzwischen, dass der drastische Rückgang vieler Insektenarten ursächlich für eine ebenfalls stark zurückgehende Vogelpopulation ist.

Vielfältig strukturierte Wegeseitenränder können neben Funktionen für die Naherholung und die Biotopvernetzung auch eine herausgehobene Rolle für die Artenvielfalt spielen. Viele Wegerandstreifen befinden sich im öffentlichen Eigentum, vor allem an Gemeindewegen. Nicht selten aber werden Randstreifen aber zusammen mit dem angrenzenden Flurstück landwirtschaftlich mitgenutzt und sind so im Laufe der letzten Jahrzehnte nach und nach verschwunden. Rechtlich sind eigentlich insbesondere die Gemeinden zum Handeln verpflichtet. Hierbei soll der Landkreis sie unterstützen.

Der Umgang mit Geoinformationssystemen und den geeigneten Kataster- oder Feldblockdaten und Luftbildaufnahmen erfordert neben der notwendigen Soft- und Hardware auch gewisse Kenntnisse in der Datenverarbeitung. Auch wenn sich die meisten Wegeseitenränder an gemeindeeigenen Wegen befinden, ist es daher sinnvoll diese Arbeiten für das Kreisgebiet zentral zu erledigen und die Ergebnisse den kreisangehörigen Gemeinden zur Verfügung zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Rautenbach