Grüne schalten Kommunalaufsicht ein

Dr. Arne Duncker
Dr. Arne Duncker

Wegen der Besetzung des Jugendausschusses der Gemeinde Meine hat die GRÜNE Fraktion die Kommunalaufsicht eingeschaltet.

Kurz zusammengefasst:

 

 

– Die Gemeinde Meine verweigert dem Träger der freien Jugendhilfe, Zuckerrübchen e.V., die gesetzlich aufgrund § 13 II Nds. AG zum SGB VIII zwingend einzuräumenden Sitze im Jugendausschuss, und hat am 17.04.2018 ausdrücklich einen Gemeinderatsbeschluss gefasst, so zu verfahren. Es soll um jeden Preis so lange wie möglich verhindert werden, dass der Träger der freien Jugendhilfe in eigener Sache mitreden darf.

– Dies geschieht trotz Information der Gemeinde über die Rechtsgrundlagen.

– Der Jugend- und Seniorenausschuss der Gemeinde Meine ist damit rechtswidrig besetzt. Was dies für seine Beratungen und Beschlüsse in den letzten Monaten und in der Zukunft bedeutet, ist vollkommen offen.

– Arne Duncker, Fraktionsvorsitzender der Grünen, hat daher die Kommunalaufsicht des Landkreises angerufen.

 

Meine, d. 05.05.2018

Kommunalaufsicht im Landkreis Gifhorn

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Prüfung des im folgenden erläuterten kommunal-rechtlichen Vorgangs bezüglich der Gemeinde Meine sowie um die unverzügliche Durchführung aller notwendigen kommunalaufsichtlichen Maßnahmen, damit der Jugend- und Seniorenausschuss der Gemeinde Meine, welcher gegenwärtig nicht rechts-gemäß besetzt ist, zur nächsten anstehenden Sitzung rechts-gemäß besetzt wird.

Des weiteren werden unrechtmäßige Beschlüsse des Gemeinderates (Sitzung v. 17.04.2018) und Verwaltungsausschusses (Sitzung v. 11.04.2018) der Gemeinde Meine zur Besetzung des Jugend-und Seniorenausschusses zu beanstanden sein.
Sachverhalt:

Gem. § 13 Abs. 2 des Nds. AG SGB VIII ist der Jugendausschuss der Gemeinde Meine um beratende Mitglieder zu ergänzen, die von den im Bereich der jeweiligen Gemeinde wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorzuschlagen sind. Es handelt sich um eine zwingende Norm des Gesetzesrechts, die der Gemeinde keinerlei Ermessensspielraum gewährt, dies nach eigenem Belieben zu unterlassen.

Meine Fraktion hat am 20.11.2017 nach vorheriger Ansprache mit dem Träger der freien Jugendhilfe, dem Verein Zuckerrübchen e.V., einen entsprechenden Antrag gestellt. Auf diesen Antrag nebst Begründung (Anlage 1) wird Bezug genommen.

Auf ausdrücklichen Wunsch der Gemeinde wurde dieser Antrag in der Gemeinderatssitzung am 19.12.2017 bis zur nächsten Sitzungsperiode vertagt. Es hieß, die Gemeinde wolle sich bis dahin rechtlich informieren.

Der Antrag wurde sodann in der nächsten Sitzungsperiode beraten und zur Abstimmung gebracht, und zwar in den Sitzungen des Verwaltungsausschusses (Sitzung v. 11.04.2018) und des Gemeinderates (Sitzung v. 17.04.2018). In beiden Sitzungen wurde er mehrheitlich abgelehnt, in der Gemeinderatssitzung mit 6 „Ja“ bei 13 „Nein“.

Zu beiden Sitzungen wurde seitens des Unterzeichners und seiner Fraktion noch jeweils der Hilfsantrag eingebracht, als weitere beratende Mitglieder nicht zwei Personen aufzunehmen,sondern nur eine Person. Auch diese Hilfsanträge wurden mehrheitlich abgelehnt, in der Gemeinderatssitzung mit 7 „Ja“ bei 12 „Nein“.

Der Träger der freien Jugendhilfe war in der Gemeinderatssitzung v. 17.04.2018 anwesend und benannte dort auch die aufzunehmenden Ausschussmitglieder, nämlich:

– im Falle der Aufnahme zweier Personen Frau Birgit A. und Frau Ellen S.,

– im Falle des Hilfsantrages (Aufnahme lediglich einer Person) Frau Birgit A.

Die Bürgermeisterin argumentierte hinsichtlich des Antrages dahingehend, sie habe beim Landkreis und bei einer Fachanwaltskanzlei nachgefragt. Beide hätten ihr zwar recht kurz mitgeteilt, dem Antrag sei aufgrund zwingenden Rechts nachzukommen. Sie hätte allerdings noch zwei ergänzende Fragen hierzu, die nicht geklärt seien.

Der Unterzeichner argumentierte hingegen, die Umsetzung des Antrags sei nun ohne weiteres aufgrund zwingenden Rechts erforderlich. Er habe durch die Vertagung im Dezember 2017 der Gemeinde vier zusätzliche Monate Zeit gelassen, sämtliche Bedenken in Ruhe zu klären, auch sämtliche erforderlichen Nachfragen zu stellen, und werte einen zusätzlichen Aufschub jetzt als pure Verzögerungstaktik.

Hinzu komme, dass gegenwärtig in den Gremien der Gemeinde zentrale und existentielle Weichenstellungen für die weitere Arbeit des Trägers der freien Jugendhilfe getroffen werden (hierzu standen allein vier Tagesordnungspunkte zur letzten Gemeinderatssitzung an, im nächsten Ausschuss wird ein von der Gemeinde in Auftrag gegebenes, zum 15.05. fertigzustellendes, betriebswirtschaftliches Gutachten über den Träger der freien Jugendhilfe das zentrale Thema sein). Hier solle offensichtlich dem Träger der freien Jugendhilfe das gesetzlich zwingende Mitberatungsrecht in eigenen Angelegenheiten vorenthalten werden, gerade unmittelbar vor einer anstehenden Sitzung in einer für den Verein existentiellen Angelegenheit.

Aufgrund dieser Sachlage sehen wir uns veranlasst, die Kommunalaufsicht um sofortiges Einschreiten zu bitten.

Die Neubesetzung des Ausschusses sollte dringend bereits zur nächsten anstehenden Sitzung erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Arne Duncker