Einwohnerfragestunde gemäß Geschäftsordnung

Kreistagssitzung am 23. Juni TOP 2 Rede Klaus Rautenbach

Einwohnerfragestunde gemäß Geschäftsordnung

Wir haben hier die besondere Situation, dass die aktuelle Geschäftsordnung eine Bürgerfragestunde beinhaltet, aber Landrat und Kreistagsvorsitzender sich weigern, sie auf die Tagesordung zu setzen. Insofern bleibt keine andere Möglichkeit, als diesen Antrag so lange zu stellen, bis

  1. Es eine Mehrheit gibt, die sich an die Bedeutung des Wortes Demokratieverständnis erinnern oder
  2. Die Geschäftsordnung so ändern, dass es keine Bürgerfragestunde mehr gibt, was dann auch etwas mit Demokratieverständnis zu tun hat.

Der bessere Weg wäre es natürlich, Bürgerfragestunden wie in vielen auch großen Samtgemeinderäten fest in der Geschäftsordnung zu verankern.

Vor 20 Minuten nun flatterte dann ein wegweisender Antrag der Megako auf meinen Tisch, besonders groß unterschrieben vom Kollegen Völke. Jetzt ist er da, der Antrag auf komplette Entfernung der Bürgerfragestunde aus der Geschäftsordnung,

Kann man versuchen, aber nicht hier und heute. Denn das ist der Unterschied zwischen den beiden Anträgen: Der Antrag der Grünen bezieht sich auf die gültige Geschäftsordnung und will einfach nur, dass sie umgesetzt wird. Der Antrag der Megako will die Geschäftsordnung ändern – ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ist aber nicht ausdrücklich auf der Tagesordnung aufgeführt.