Verkehrssicherheitskonzept

Rede Dr. Hagen Schink Ratssitzung Stadt Gifhorn 11.03.2024

mit ungefähr zweijähriger Verspätung, ganz genau kann ich es nicht mehr sagen, da der initiale Projektplan leider nicht mehr auffindbar ist, können wir heute das „Verkehrssicherheitskonzept für die Stadt Gifhorn“ beschließen.

Das Verkehrssicherheitskonzept setzt auf 89 Seiten nebst 140 Seiten Anhang drei Schwerpunkte:
Schulwegsicherung
Querungsmöglichkeiten für Fuß- und Radverkehr
Verträgliche Kfz-Geschwindigkeiten

Ich werde mich im Weiteren auf die Schulwegsicherung beschränken, da es auch die anderen Schwerpunkte berührt.

Es freut mich, dass die vielen Anregungen aus der öffentlichen Beteiligung, die am 12.01.2023 stattfand, Eingang in das Konzept fanden. Dazu der Transparenz wegen einige kritische Anmerkungen, die zum Teil schon im Ausschuss Stadtplanung, Bauordnung, Umwelt und Verkehr besprochen wurden.
Der Rat steuerte mit der Drucksache X/0271 „Einrichtung von Elternhaltestellen an Gifhorner Schulen“ die
Aufforderung zur Prüfung von Elternhaltestellen bei. Die Prüfung erfolgte im Zusammenhang mit dem Verkehrssicherheitskonzept. Allerdings wurde bei der Prüfung und den dazu vorgeschlagenen Maßnahmen ein Kriterium nicht beachtet: der Mindestabstand.
Zur Erklärung: Mit Elternhaltestellen werden für Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen,
Orte zum sicheren Aussteigen ihrer Kinder und Startpunkte für einen sicheren restlichen Schulweg
geschaffen, die nicht direkt vor der Schule liegen. Denn der Zweck von Elternhaltestellen ist es auch, den Kraftverkehr direkt vor der Schule zu vermindern.

Der ADAC nennt einen Mindestabstand von 150 m, im Konzept selbst werden auf Seite 22 250m bis 300 m genannt. Die in der Anlage 3 beschriebenen Standorte unterschreiten bei vielen Schulen selbst die vom ADAC genannten 150 m. Dies weist auf ein allgemeines Problem in Gifhorn hin: Die Sicherheit und Bequemlichkeit der Geh- und Radwege. Denn die, die zu Fuß, mit dem Rad oder E-Roller unterwegs sind, teilen sich oft viel zu enge Wege oder drängen sich auf Geh- und nicht benutzungspflichtigen Radwegen, weil ihnen die Nutzung der Straße zu unsicher ist. Dazu sind auch die folgenden Aussagen im Verkehrssicherheitskonzept von Interesse.

So heißt es auf Seite 8: Fast sämtliche Unfälle finden auf den von Grundschüler*innen genutzten Routen zu den Schulen statt.

Und des Weiteren auf Seite 10: Wie beim Fußverkehr liegt auch beim Radverkehr die große Mehrzahl der Unfälle entlang der von Grundschülern genutzten Schulwege.

Dass da so manche Eltern das Heil ihrer Kinder im Elterntaxi sehen, ist daher nicht ganz unverständlich.
Die Konsequenz kann aber nicht sein, Elternhaltestellen direkt vor den Schulen zu planen, wie dies z.B. in
besonders extremer Weise für die Michael-Ende-Schule in der Maßnahme Seite 34 beschrieben ist.
Sondern die Konsequenz muss sein, Geh- und Radwege zu verbessern, denn: Geh- und Radwege sind erst
dann gut, wenn sie sicher für Kinder sind. Ich darf vermuten, dass die Vertretung der Schulen diesem Schluss zustimmen würde, wenn, wie in der genannten Drucksache X/0271 gefordert, die Einrichtung von Elternhaltestellen im Ausschuss für Schulen, Kindertagesstätten und Sport vorgestellt worden wäre.

Weiterhin interessant fand ich außerdem die folgenden Aussagen. So heißt es auf Seite 17: Bei Radwegen ist eine Befahrung in Gegenrichtung zur Fahrtrichtung des Kfz-Verkehrs zu vermeiden
bzw. zu unterbinden. Dies beinhaltet, dass keine Radwege im Zweirichtungsverkehr bzw. mit
linksseitigem Radverkehr angeordnet werden sollen.

Und weiter auf Seite 18: Fuß- und Radverkehr sollten nicht gemeinsam geführt werden, wenn die Straße besonders oft durch Kinder genutzt wird. Im Schulumfeld bzw. auf Schulwegen ist generell von einer hohen Frequenz auszugehen.

Auf den Karten 1 und 2 auf den Seiten 75 und 76 des Verkehrssicherheitskonzepts ist ersichtlich, dass auch die Konrad-Adenauer-Straße als Schulweg klassifiziert wird. Ich bin daher auf die Schlussfolgerungen gespannt, die die Verwaltung aus diesen Aussagen für die Radverkehrsführung an und auf der Konrad-Adenauer-Straße ziehen wird.

Soweit zu den kritischen Punkten.

Eingangs hatte erwähnt, dass Ideen Eingang in das Verkehrssicherheitskonzept gefunden haben.
Und so freut es mich ganz besonders, dass es die Prüfung zur Verkehrserprobung von sogenannten „Schulstraßen“, das sind temporäre Fahrverbote, in das Verkehrssicherheitskonzept geschafft hat. An dieser Stelle sei gesagt, dass man sich besonders an der Albert-Schweitzer-Schule auf die Erprobung einer „Schulstraße“ freut, da hier bereits verschiedene Maßnahmen zur Schulwegsicherung durchgeführt werden und durch die Vekehrshelfer:innen positive Erfahrungen mit der ergänzenden temporären
Sperrung des Bauernkamps gesammelt wurden. Im Allgemeinen können „Schulstraßen“ sinnvolle Ergänzungen zu Elternhaltestellen sein.

Auf Seite 23 des Verkehrssicherheitskonzepts heißt es: Mit der Einrichtung einer Elternhaltestelle müssen Maßnahmen umgesetzt werden, die verhindern, dass die Eltern an anderen sensiblen Stellen halten, um ihre Kinder aussteigen zu lassen. Halteverbote im direkten Schulumfeld und die Kommunikation der neuen Regelungen (Öffentlichkeitsarbeit) sind erforderlich.

Von daher ist es nur folgerichtig, dass auch „Schulstraßen“ als Mittel der Schulwegsicherung geprüft
werden. An dieser Stelle möchte ich mich besonders für die sachliche Diskussion dieser Thematik im Ausschuss Stadtplanung, Bauordnung, Umwelt und Verkehr bedanken. Außerdem möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich bei den Mitarbeiter:innen des Fachbereichs Ordnung zu bedanken, die bereits einige Maßnahmen des Verkehrssicherheitskonzepts umgesetzt haben.