Sehr geehrter Herr Schroeder, sehr geehrter Herr Meyer,
Ihre Anfragen an die Kreisverwaltung werden wie folgt beantwortet:
Frage 1: Was zählt die Kreisverwaltung zur eigenen kritischen Infrastruktur des Landkreises Gifhorn? Aus naheliegenden Gründen bitten wir Sie lediglich um eine Liste mit typischer Infrastruktur solcher Art, keine Benennung konkreter potentieller „Anschlagsziele“.
Antwort der Kreisverwaltung:
Die Kreisverwaltung zählt im Rahmen der internen Schutzplanung Einrichtungen aus verschiedenen Bereichen zur eigenen kritischen Infrastruktur (KRITIS). Dies meint vor allem Strukturen, deren Ausfall die Sicherheit der Bevölkerung und die Handlungsfähigkeit der Verwaltung gefährden würde.
Die als KRITIS identifizierten Bereiche stellen auch in der Krise die öffentliche Daseinsfürsorge und die Gewährleistung der gesetzlichen Pflichtaufgaben sicher und gliedern sich nach Definition des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in die Bereiche
- Energie,
- Ernährung,
- Finanz- und Versicherungswesen,
- Gesundheit,
- Informations- und Telekommunikation,
- Siedlungsabfallentsorgung,
- Medien & Kultur,
- Staat & Verwaltung,
- Transport & Verkehr und
- Wasser
an denen der Landkreis Gifhorn als Verwaltung mit den unterschiedlichen, kreiseigenen Liegenschaften beteiligt ist.
Frage 2: Sind Sie der Auffassung, dass die eigene kritische Infrastruktur des Landkreises Gifhorn hinreichend geschützt wird und werden kann?
Antwort der Kreisverwaltung:
Der Landkreis Gifhorn hat als KRITIS eingestuften Liegenschaften, wie beispielsweise die Feuerwehrtechnische Zentrale und auch die Kreishäuser um das Gifhorner Schloss, durch geeignete Maßnahmen gegen einen möglichen Stromausfall, wie kürzlich in der Bundeshauptstadt, resilient gemacht. Die getroffenen Maßnahmen sind jedoch, insbesondere aufgrund der angespannten sicherheitspolitischen Lage und einer Zunahme von Umwelteinflüssen durch Naturkatastrophen, stetig zu überprüfen und im Bedarfsfall zu erweitern.
Frage 3: Gibt es aus Ihrer Sicht über die eigene kritische Infrastruktur der Kreisverwaltung hinaus im Gebiet des Landkreises Gifhorn besonders schutzbedürftige Infrastruktur? Wenn ja, was zählt aus Ihrer Sicht dazu?
Antwort der Kreisverwaltung:
Auch über die landkreiseigenen Einrichtungen hinaus gibt es im Kreisgebiet Institutionen, die unter die bei der Antwort zu Frage 1 genannten KRITIS-Bereiche des BBKs fallen und daher schutzwürdig sind. Eine genauere Ausführung hierzu ist zum Schutz dieser Objekte nicht möglich.
Frage 4: Was könnte der Kreistag tun, um gegebenenfalls kritische Infrastruktur in und außerhalb der Kreisverwaltung besser zu schützen?
Antwort der Kreisverwaltung:
Wie zu Frage 2 bereits ausgeführt, sind sowohl die Erfassung, als auch die getroffenen Schutzmaßnahmen für Einrichtungen der KRITIS fortlaufend zu evaluieren. Vor dem Hintergrund der aktuellen weltpolitischen Lage sowie des fortschreitenden Klimawandels ist hierauf ein besonderes Augenmerk zu richten. Infolgedessen zeichnet sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein zusätzlicher Bedarf an finanziellen sowie personellen Mitteln ab, der in den kommenden Haushaltsjahren zur politischen Beschlussfassung ansteht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Annika Döweling
Abteilungsleitung