Rede von Dustin Rösemann Ratssitzung am 17.06.2024

Wir von Bündnis 90/Die Grünen wünschen uns mehr Mut und Weitsicht bei der Haushaltsaufstellung. Leider wird hier wieder nur der Status Quo verwaltet und ein Blick in die Zukunft fehlt komplett.
Dabei ist es doch das Privileg des Rates den kommunalen Haushalt nach den eigenen Prioritäten aufzustellen. Daher haben wir von Bündnis 90/Die Grünen im Finanzausschuss unsere Ansichten und Vorschläge für künftige Haushaltsplanungen erläutert. Wir würden uns wünschen, dass die Ratskolleg*innen erst recht in Zeiten der Haushaltskonsolidierung noch intensiver auf die Erstellung des Haushaltes Einfluss nehmen.
Unser Änderungsantrag beeinflusst Ziel 11 der 17 Nachhaltigkeitsziele.
Wir bitten um Zustimmung zu unseren Änderungsantrag.
Vielen Dank.
Antrag 1:
Die Stadt Gifhorn verzichtet für das Haushaltsjahr 2025 auf einen von der Verwaltung als solchen bezeichneten Eckwertebeschluss (Eckwerte I bis IV) und bereitet für das Haushaltsjahr 2026 eine Budgetplanung vor, die einen Eckwertebeschluss durch den Rat der Stadt Gifhorn ermöglicht.
Begründung:
Beim Eckwertebeschluss handelt es sich um einen Beschluss der politischen Führung einer Gebietskörperschaft (Stadt-/Gemeinderat, Kreistag, Landtag, Bundestag), in dem den obersten Budgetbereichen im Top-Down-Verfahren Budgets zugewiesen werden und mit kurz- bis mittelfristigen Zielvorgaben verknüpft werden.
Für die Erstellung des Eckwertebeschlusses ist vorab in einem ersten Schritt das verfügbare
Gesamtbudget zu ermitteln. Dieses ergibt sich über eine Schätzung der erwarteten Gesamteinnahmen/-erträge.
In einem zweiten Schritt wird nun das verfügbare Gesamtbudget auf die obersten Budgetbereiche verteilt (Eckwertebeschluss). Die Verteilung der Budgets spiegelt hierbei die politischen Schwerpunkte der jeweiligen Gebietskörperschaft wider. Die Zuteilung der Budgets ist nach dem Leitbild der output- bzw. wirkungsorientierten Steuerung im Idealfall durch Ziele sowie durch Kennzahlen zu unterlegen, um bestimmen zu können, ob der jeweilige Budgetbereich die Mittel effektiv und effizient eingesetzt hat.
Anknüpfend am Eckwertebeschluss verteilen die obersten Budgetbereiche in einem dritten Schritt (eigenverantwortlich) das ihnen zugewiesene Budget auf die untergeordneten Budgetbereiche (in Verbindung mit der Vereinbarung von Zielen, die von den untergeordneten Budgetbereichen mit dem zugeteilten Budget erreicht werden sollen sowie in Verbindung mit Kennzahlen zur Messung des Zielerreichungsgrads). Die mit den untergeordneten Budgetbereiche vereinbarten Ziele sollen hierbei zur Erreichen der Ziele der jeweils übergeordneten Budgetebene beitragen.

Zitiert nach: https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-eckwertebeschluss.htm
Die von der Verwaltung als Eckwerte bezeichneten Punkte können dabei als Ziele angesehen
werden, wenn sie eine politische Mehrheit finden.
Ergebnis:
Dieser Änderungsantrag wurde im Zuge der Vorberatungen zurückgezogen.
Antrag 2:
Die Verwaltung bringt einen selbstbestimmenden Haushaltsentwurf für 2025 ein.
Ein mögliches negatives Ergebnis im Ertragshaushalt darf dabei maximal 20 Prozent der in den letzten Jahren erwirtschafteten Ergebnisrücklage zum Ausgleich in Anspruch nehmen.
Ergebnis:
Der Änderungsantrag der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen//DIE FRAKTION wird mit 8 Stimmen dafür, 29 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung abgelehnt.