Famila Antrag und Rede

Antrag zur Sitzung des Rates der Stadt Gifhorn am 07.10.2010

Zur Drucksache VII / 0696: Bebauungsplan Nr. 17 „Innenstadt Teil II Süd“, 4. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift

hier: Städtebaulicher Vertrag

Britta Blum
Britta Blum

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Birth,

sehr geehrter Herr Ratsvorsitzender Beckmann,

hiermit beantrage ich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu o.g. Tagesordnungspunkt eine Ergänzung / Erweiterung des Städtebaulichen Vertrages:

Inhalt: Aufbauend auf dem neuen Einzelhandelskonzept der Stadt Gifhorn wird der Investor verpflichtet, eine Verträglichkeitsstudie hinsichtlich der Auswirkungen des „Famila-Umbaus“ auf bestehende Nahversorgungszentren der gesamten Stadt Gifhorn (einschl. Ortsteile) zu veranlassen.

Begründung: erfolgt mündlich

Gifhorn Innenstadt Süd
Gifhorn Innenstadt Süd

Mit freundlichen Grüßen

Britta Blum

Rede zur Erweiterung von Famila – Ratssitzung am 07.10.2010

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Ratsvorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren des Rates,

die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ist nicht gegen eine grundsätzliche Umgestaltung im Sinne der städtebaulichen Verbesserungen im Bereich Famila und auch nicht gegen die Ansiedlung eines weiteren Elektro-Fachmarktes in Gifhorn aber wir werden dem Städtebaulichen Vertrag und dem Bebauungsplan zu diesem Zeitpunkt hier und heute nicht zustimmen.

Begründung in Kurzform:

Uns liegt die grundlegende Fachplanung, d.h. das aktuelle Einzelhandelskonzept und eine darüber hinaus aus unserer Sicht notwendige Verträglichkeitsanalyse nicht vor. Beides gehört zur Planung in der Stadtentwicklung, die bei einer Errichtung eines Fachmarktzentrums vorgeschrieben sind.

Erst eine Verträglichkeitsanalyse würde die Auswirkungen auf andere Nahversorgungszentren in unserer Stadt beurteilen – Real wäre als Fachmarktzentrum übrigens nicht Gegenstand einer solchen Studie.

Es ginge um die Wirkungen auf alle anderen Nahversorgungsbereiche in der Stadt, einschließlich der Ortsteile:

– Innenstadt / Fußgängerzone

– Calberlaher Damm

– Lehmweg

– Limbergstr.

– BGS – Siedlung

– Gamsen

– …

Wir Grünen fordern alle Ratsfrauen und Ratsherren auf, sich an den Kommunen zu orientieren, die in vorbildlicher Weise mithilfe von Einzelhandelskonzepten die Ansiedlung von Einzelhandelsvorhaben steuern, die Innenstädte attraktiver gestalten und die Nahversorgung nicht mobiler Menschen sichern.

Wenn Sie entgegnen wollen „wir haben dazu keine Zeit“, dann verweise ich Sie noch einmal auf den § 22 des Städtebaulichen Vertrages, nach dem wir 18 Monate nach Unterzeichnung desselben Zeit haben, um den B-Plan zu beschließen.

Ihre heutige Entscheidung basiert auf Vermutungen.

Wir als Kommune berauben uns der Möglichkeit, Entscheidungshilfen zu nutzen, die einem Investor wie die Bela Grundstücksbau GmbH & Co. KG, die deutschlandweit tätig ist, sicher nicht fremd sein werden.

Das Prinzip „wird schon gut gehen“ reicht nicht aus.

(Die Nichtbeachtung von Konsequenzen, die man vorher hätte sehen können, macht uns an anderer Stelle schwer zu schaffen.)

Eine vorrausschauende Stadtplanung sollte mindestens die Prognosemöglichkeiten nutzen, die möglich sind.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen stimmt daher nicht zu, da diese Vorgehensweise nicht unserer Vorstellung einer nachhaltigen Kommunalpolitik entspricht.