Antrag zum Eckwertebeschluss 2014

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Nerlich, sehr geehrte Herr Ratsvorsitzender Sartor, Herrn Ausschussvorsitzender Ganz,

hiermit beantrage ich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Anträge im Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, im Verwaltungsausschuss und im Rat zu berücksichtigen:

Für das Haushaltsjahr 2014 wollen wir als Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Rat der Stadt folgende politischen Akzente vorschlagen: Es soll in die  energetische Sanierung unserer städtischen Gebäude, in Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion, in die Umrüstung unserer Straßenbeleuchtung auf LED-Technik zur Energieeinsparung, in die Senkung der Kindergartenbeiträge, in das Feuerwehrgerätehaus, in die weitere Umsetzung des Randwegekonzepts und in die Schuldentilgung investiert werden .

Diese politischen Ziele stimmen mit den in den einzelnen Teilhaushalten definierten Oberzielen und Zielen überein und bilden daher weitestgehend die Grundlage für die folgenden Eckwerte.

Wir beantragen daher folgende Eckwerte für den Haushalt 2014:

  1. Für Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusion ist ein Haushaltsansatz von 500.000 Euro vorzusehen.
  2. Für die energetische Sanierung unserer städtischen Gebäude ist ein Haushaltsansatz in Höhe von 500.000 Euro vorzusehen.
  3. Für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik ist ein Betrag von 100.000 Euro vorzusehen.
  4. Ab Haushaltsjahr 2014 werden die Kindergartenbeiträge um 10 Prozent gesenkt. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden hierfür bereitgestellt.
  5. Das Radwegekonzept für die Stadt Gifhorn wird weiter realisiert. Hierfür sind Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 Euro vorzusehen.
  6. Für den Neubau der Feuerwehrwaschhalle sind die erforderlichen Haushaltsmittel bereit zu stellen. Wir schätzen die Baukosten derzeit auf 450.000 Euro.
  7. Für den Schuldenabbau im Haushaltsjahr 2014 ist ein Betrag in Höhe der Tilgungs-verpflichtung vor zuhalten. Die Verwaltung ermittelt diesen Betrag in eigener Zuständigkeit.

Für alle Punkte (mit Ausnahme der Punkte 4 und 7)gilt: Die Verwaltung erarbeitet mehrere Vorschläge zur konkreten Umsetzung und legt diese vor Beginn des Haushaltsjahres 2014 den entsprechenden politischen Gremien zur Beschlussfassung vor.

Begründung: Die aktuelle Haushaltsentwicklung der Stadt Gifhorn bietet den entsprechenden                            Handlungsspielraum.

                          Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

 

Ergänzende Hinweise: siehe  nachfolgend

 

Quelle

www.haushaltssteuerung.de

 

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft

Eckwertebeschluss  Beim Eckwertebeschluss handelt es sich um einen Beschluss der politischen Führung einer Gebietskörperschaft (Stadt-/Gemeinderat, Kreistag, Landtag, Bundestag), in dem den obersten Budgetbereichen im TOP-Down-Verfahren Budgets zugewiesen werden und mit kurz- bis mittelfristigen Zielvorgaben verknüpft werden.

Für die Erstellung des Eckwertebeschlusses ist vorab in einem ersten Schritt das verfügbare Gesamtbudget zu ermitteln. Dieses ergibt sich über eine Schätzung der erwarteten Gesamteinnahmen/-erträge.

In einem zweiten Schritt wird nun das verfügbare Gesamtbudget auf die obersten Budgetbereiche verteilt (Eckwertebeschluss). Die Verteilung der Budgets spiegelt hierbei die politischen Schwerpunkte der jeweiligen Gebietskörperschaft wider. Die Zuteilung der Budgets ist nach dem Leitbild der output- bzw. wirkungsorientierten Steuerung im Idealfall durch Ziele sowie durch Kennzahlen zu unterlegen, um bestimmen zu können, ob der jeweilige Budgetbereich die Mittel effektiv und effizient eingesetzt hat.

Anknüpfend am Eckwertebeschluss verteilen die obersten Budgetbereiche in einem dritten Schritt (eigenverantwortlich) das ihnen zugewiesene Budget auf die untergeordneten Budgetbereiche (in Verbindung mit der Vereinbarung von Zielen, die von den untergeordneten Budgetbereichen mit dem zugeteilten Budget erreicht werden sollen sowie in Verbindung mit Kennzahlen zur Messung des Zielerreichungsgrads). Die mit den untergeordneten Budgetbereiche vereinbarten Ziele sollen hierbei zur Erreichen der Ziele der jeweils übergeordneten Budgetebene beitragen.

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