Bohrschlamm-Verdachtsfälle – Grüne wollen Informationen über das Ausmaß

Aufgrund eines Artikels in der lokalen Presse stellt die Fraktion der Grünen eine Anfrage an die Gifhorner Kreisverwaltung. „Wir wollen wissen“, so der Fraktionsvorsitzende Fredegar Henze, „welches Ausmaß die Umweltbelastungen durch die in der Vergangenheit ausgebrachten Bohrschlämme haben.“ Schließlich liege jeder zehnte Verdachtsfall in Niedersachsen im Landkreis Gifhorn.

Die Kreispolitiker wollen unter Anderem wissen, um wie viele Verdachtsfälle es sich denn nun handelt und wo genau sie sich befinden. Auch über den Zeitpunkt der Ausbringungen soll die Kreisverwaltung informieren und darüber, wie die Flächen heute genutzt werden. „Wir fragen auch nach den Stoffen selber, denn die Bürgerinnen und Bürger sollen sicher sein können, dass weder sie persönlich und die Umwelt durch die Rückstände gefährdet sind“, äußert sich Nicole Wockenfuß, Mitglied im Kreisumweltausschuss, „das muss die Verwaltung eindeutig klarstellen.“

Von Interesse ist für die Abgeordneten auch die Situation der zentralen Gruben in Eldingen, Hankensbüttel und Hardesse. Diese seien nicht mehr in Betrieb und würden überwacht. Die Fraktion stellt die Fragen, wie groß die Gruben sind, wann sind sie stillgelegt worden und was ist seit dem mit ihnen geschehen ist.

Die Anfrage im Wortlaut:

Bohrschlamm-Verdachtsfälle im Landkreis Gifhorn

  1. Sind die im o. g. Zeitungsartikel gemachten Aussagen zutreffend? Wenn nicht, welche Aussagen sind zutreffend?
  2. Seit wann ist Ihnen bzw. der Verwaltung des Landkreises Gifhorn dieser Umstand bekannt? Warum haben Sie die Fraktionen bzw. den Fachausschuss nicht über das enorme Ausmaß der Bohrschlamm-Verdachtsfälle informiert?
  1. Um wie viele Verdachtsfälle handelt es sich im Landkreis Gifhorn, wo genau befinden sie sich? Wann und von wem ist an diesen Stellen Bohrschlamm ausgebracht worden?
  2. Wie, von wem und aufgrund welcher Rechtslage werden die drei zentralen Gruben für Bohrschlämme (Eldingen, Hankensbüttel, Hardesse) überwacht? Wo genau befinden sich die zentralen Gruben? Wie groß sind sie, wann sind sie stillgelegt worden und was ist seit dem mit ihnen geschehen?
  3. Welche Belastungen der Umwelt (Boden, Wasser) sind bei Ausbringung derartiger Bohrschlämme zu erwarten? Wie lauten die chemischen Bezeichnungen, gibt es für die ausgebrachten Stoffe gesetzliche Höchstmengen- und/oder andere Bestimmungen?
  4. Ist zu erwarten, dass in Rede stehende Flächen jetzt beispielsweise für Wohnbebauung oder anderweitig genutzt werden, die aufgrund des in der Vergangenheit ausgebrachten Bohrschlamms eigentlich nicht erlaubt wären?
  5. Welche Maßnahmen sind von Seiten des Landkreises Gifhorn bislang ergriffen worden, um eine Beeinträchtigung der Umwelt durch die Verdachtsflächen sowie den zentralen Gruben auszuschließen bzw. zu minimieren? Können Sie ausschließen, dass Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Gifhorn weder akut noch später durch die Ausbringung der Bohrschlämme gefährdet sind?