Landkreis soll elektronische Gesundheitskarte einführen

Grüne Fraktion will Flüchtlingen helfen: Landkreis soll elektronische Gesundheitskarte einführen –
Endlich können Verwaltungshemmnisse wegfallen!

Auch Flüchtlinge sollen im Landkreis Gifhorner zukünftig eine elektronische Gesundheitskarte erhalten. Einen entsprechenden Antrag hat die Fraktion Grüne-Piraten-Linke in den Kreistag eingebracht. Eine Rahmenvereinbarung zur Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte zwischen der Landesregierung und den gesetzlichen Krankenversicherungen macht es möglich: Endlich könnten erste Verwaltungshemmnisse bei der Integration von Flüchtlingen abgebaut werden.

Die Vereinbarung bedeutet eine große Erleichterung für Flüchtlinge und Vereinfachungen für die Kreisverwaltung“, erläutert der Vorsitzende der Fraktion Grüne-Piraten-Linke im Gifhorner Kreistag, Fredegar Henze. „Der Landkreis Gifhorn muss nun schnellstmöglich in diese Rahmenvereinbarung eintreten. Damit dies geschieht, haben wir einen entsprechenden Antrag gestellt.“

Für Klaus Rautenbach, Sozial- und Gesundheitsexperte der Fraktion, endet damit ein untragbarer Zustand: „Bislang musste ein Flüchtling vor einem Arztbesuch in die Kreisverwaltung nach Gifhorn, um einen Krankenkenschein zu holen. Häufig entschied über die Ausgabe eines Krankenscheins nicht-medizinisches Verwaltungspersonal. Viel hing vom guten Willen der Mitarbeiter ab. Mit der Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge hat diese Praxis nun ein Ende.“ In Deutschland gibt es für Geflüchtete auch danach keinen uneingeschränkten Zugang zur medizinischen Versorgung. Nur für akute Erkrankungen, Schmerzzustände, Vorsorge für werdenen Mütter sowie „unerlässliche Leistungen“ werden Kosten übernommen. Das legt das Asylbewerberleistungsgesetz fest.

Henze verwies auf die vom Kreistag am 16.3.2016 auf Antrag der Fraktion Grüne-Piraten-Linke verabschiedete Resolution: „Administrative Hemmnisse bei der Aufnahme von Flüchtlingen beseitigen“. Bundes- und Niedersächsische Landesregierung werden darin aufgefordert, bürokratische Verwaltungshemmnisse bei der Begleitung von Flüchtlingen abzubauen. „Die Möglichkeit, eine elektronische Gesundheitskarte einzuführen, ist jetzt ein Schritt in diese Richtung.“ Henze begrüßte die Initiative der Fraktionen von Grünen und SPD im Landtag, auf die die Einführung der Karte zurückgeht. Zugleich bedauerte er, dass die CDU keinen Weg gefunden habe, sich an einer gemeinsamen Flüchtlingspolitik zu beteiligen. Die CDU-Fraktion im Landtag hatte sich gegen die Einführung der Karte ausgesprochen.

Wir gehen davon aus, dass es auch in der Kreisverwaltung Gifhorn nach entsprechender Beschlussfassung im Kreistag zum Wegfall überflüssiger Arbeit kommen wird,“ erwartet Henze.

 

 

Der Antrag unserer Fraktion im Wortlaut

Antrag: Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge
Der Kreistag und der Kreisausschuss werden gebeten, auf ihren nächsten Sitzungen zu beschließen: Der Kreistag des Landkreises Gifhorn begrüsst die Vorlage einer Rahmenvereinbarung zur Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Asylbewerberleistungsempfänger bzw. Asylbewerberleistungsempfängerinnen durch das Land Niedersachsen mit den gesetzlichen Krankenkassen. Der Landkreis Gifhorn soll in diese Rahmenvereinbarung eintreten.
Der Niedersächsische Landtag hat in seiner 53. Sitzung am 18.12.2014 die Entschließung „Medizinische Versorgung für Flüchtlinge in Niedersachsen sicherstellen“ auf Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Beschlossen wurde unter anderem, die Landesregierung aufzufordern, für alle Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG für Leistungen nach den §§ 4 und 6 AsylbLG die Einführung einer eGK in Kooperation mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) analog dem Bremer Modell zu prüfen.
In Deutschland gibt es für Geflüchtete keinen uneingeschränkten Zugang zur medizinischen Versorgung. So haben bestimmte Personen nach dem AsylbLG bisher nur Anspruch auf reduzierte medizinische Leistungen. Zudem ist für Leistungen nach §§ 4 und 6 AsylbLG vor einem Arztbesuch ein Krankenschein vom Sozialamt einzuholen. Häufig entscheidet über die Ausgabe eines Krankenscheins nicht-medizinisches Verwaltungspersonal. Dies ist ein unzumut-barer Zustand für Geflüchtete und Verwaltung. Eine eGK würde in diesem Sinne Unsicherheiten und Ungleichbehandlung beenden. Nach dem sog. Bremer Modell rechnet die AOK die erbrachten Leistungen mit dem Landkreis Gifhorn ab und erhält eine Verwaltungskostenpauschale pro Geflüchtetem.
Das Land Niedersachsen hat nun eine Rahmenvereinbarung vorgelegt, in die die Kommunen beitreten können. Die Abnahme des Verwaltungsaufwands und der Bürokratieabbau kämen sowohl der Verwaltung als auch den Geflüchteten zugute. Auch im Hinblick auf die vom Kreistag am 16.3.2016 auf Antrag der Fraktion Grüne-Piraten-Linke verabschiedete „Resolution: Administrative Hemmnisse bei der Aufnahme von Flüchtlingen beseitigen“ ist die Einführung der eGK für Flüchtlinge im Landkreis Gifhorn folgerichtig.