Unhaltbare Zustände im Flüchtlingswohnheim Brome? Fraktion fragt nach!

Sehr geehrter Herr Dr. Ebel,

wie Sie wissen, haben sich die Vertreter unserer Fraktion in der Vergangenheit immer für einen respektvollen und umsichtigen Umgang mit Flüchtlingen eingesetzt. Ich erinnere nur an unsere zahlreichen Anträge zur Erleichterung des Lebens der Asylsuchenden im Sinne einer menschlichen Willkommenskultur, z. B. zur Erhöhung der Anzahl der Sozialarbeiter, zur Einführung einer Gesundheitskarte u. v. m.

Aus den Medien haben wir nun über bedenkliche Zustände in der Flüchtlingsunterkunft in Brome erfahren. Da wir uns als gewählte Vertreter nicht auf Presseberichte verlassen wollen, wenden wir uns an Sie, den verantwortlichen Chef der Verwaltung, mit der Bitte – angesichts der Dringlichkeit – um eine sehr zeitnahe Beantwortung unserer Fragen.

– Ist es zutreffend, was in den Medien über das Flüchtlingsheim in Brome berichtet wird?
Falls ja:
– Wann wurden der Landkreis und der Landrat über bestehende Missstände Informiert?
– Durch wen wurden der Landkreis und der Landrat über bestehende Missstände Informiert?
– Warum wurden die politischen Vertreter – z. B. im letzten Kreisausschuss am 3. August 2016 –
nicht informiert?
– Welche Schritte haben Sie. Herr Landrat zu welchem Zeitpunkt unternommen, um Abhilfe zu
schaffen?
– Wann wurde der Mangel abgestellt?
– Welche Qualifikation bringt der Heimleiter mit?
– Wer hat den Betreiber Protector Security und den Heimleiter überprüft und deren Eignung
festgestellt?
– Welche Hilfe oder Unterstützung angesichts dieser Verhältnisse erhalten die betroffenen
Bewohner?
– Gibt es betreuende Sozialarbeiter?
– Welche Kontrollmaßnahmen gedenkt die Verwaltung einzuführen, um künftig Übergriffe zu
verhindern?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Fredegar Henze, Fraktionssprecher
gez. Peter Dietz, stellv. Fraktionssprecher

Antwort

Herr XXX zeigte sich in dem Gespräch verständnisvoll. Es war nicht zu erwarten, dass weitere Beschwerden vorgebracht werden. Wir sind davon ausgegangen, dass die Inhalte des geführten Gespräches umgesetzt werden und aus diesem Grunde bestand keine Veranlassung im Kreisausschuss am 03.08.2016 zu berichten.

Nachdem am 11.08.2016 weitere Beschwerden vorgebracht wurden, hat es, nachdem wir den Beschwerden intern nachgegangen sind, am 16.08.2016 ein erneutes Gespräch mit Frau Wißmann und Herrn XXX gegeben.

Über den aktuellen Sachstand gab es regelmäßige Rücksprachen mit Frau Wißmann  und den zuständigen Fachbereich 3.

Die vorgebrachten Beschwerden richteten sich immer gegen das Verhalten von Herrn XXX, insofern war die Abstellung des „Mangels“ nicht möglich, bzw. nur möglich, indem der mit Herrn XXX geschlossene Dienstleistungsvertrag außerordentlich gekündigt wurde. Die Kündigung habe ich am 22.08.2016 schriftlich ausgesprochen und diese wurde durch Frau Wißmann am gleichen Tag persönlich übergeben.

Eine festgelegte Ausbildung im Bereich der Heimleitung ist nicht vorgeschrieben. Den Ausbildungsberuf „Heimleiter“ gibt es nicht. Gleichwohl wurden im Ausschreibungsverfahren umfangreiche Qualitätsanforderungen, z. B. an Personalausstattung und -qualifikation gefordert. Im Dienstleistungsvertrag wurde der Anspruch erhoben, dass für die Heimleitung nur Personal mit Erfahrung in der Betreuung ausländischer Flüchtlinge einzusetzen ist und das regelmäßig sach- und fachgerecht fortgebildet wird. Gegen die Beauftragung eines Sicherheitsunternehmens gab es keine Bedenken, da insbesondere diese Firma bereits in der Hermann-Löns-Schule in Wittingen eingesetzt war und der Landkreis damit gute Erfahrungen gemacht hat. In dem Kreisausschusses vom 14.06.2016 wurde der Beauftragung der Firma zugestimmt.

Inzwischen nimmt ein Sozialarbeiter des Landkreises Gifhorn die Betreuung der Flüchtlinge vor Ort wahr. Der Landkreis Gifhorn prüft derzeit Alternativen, die einen Verbleib der in Brome untergebrachten Flüchtlinge ermöglichen und eine jederzeitige Betreuung gewährleisten.

Dr. Ebel, Landrat