Pressemitteilung

Kein Abbau von Demokratie in den kommunalen Gremien – bewährte Strukturen erhalten

Die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden im nächsten Kreistag einen Antrag einbringen, der sich gegen die von der Großen Koalition geplante Veränderung bei der Mindestgröße von Fraktionen richtet. In der geltenden Koalitionsvereinbarung von SPD/CDU heißt es: „Die Mindestgröße von Fraktionen in den kommunalen Vertretungen soll im NKomVG auf 3 festgesetzt werden.“

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Nicole Wockenfuß ist empört: „Welches Demokratieverständnis verbirgt sich hinter einem solchen Plan? Demokratische Prinzipien wie Minderheitenschutz scheinen der in Hannover regierenden Landesregierung abhandengekommen zu sein. Oder ist das wieder ein Schnellschuss wie wir es bei der Schulgesetznovelle, bei der Kindergartenfinanzierung oder beim Feiertagsgesetz erleben mussten?“

Arne Duncker bewertet das Vorhaben juristisch: „Die Möglichkeiten fraktionsloser Abgeordneter ist massiv eingeschränkt, sie haben nur Anspruch auf einen Fachausschuss, in dem sie dann nicht einmal stimmberechtigt sind. Auch umfängliche Informationsmöglichkeiten als wichtige Voraussetzung für ihre Arbeit, wie sie beispielsweise Fraktionen mit dem Recht auf Akteneinsicht haben, sind ihnen verwehrt. Ich bezweifle, ob die Umsetzung dieses Teils der Koalitionsvereinbarung rechtlich haltbar ist.“

Klaus Rautenbach weist darauf hin, dass Demokratie von der vielfältigen Beteiligung lebt: „Das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement als das tragende und unverzichtbare Element der kommunalen Selbstverwaltung. Durch eine Erhöhung der Mindestfraktionsgrößen würde die kommunalpolitische Tätigkeit an Attraktivität verlieren. Ich bin ziemlich optimistisch, dass es eine Mehrheit im Kreistag geben wird, die ähnlich sieht. Gerade die freien Wählergemeinschaften und die FDP sollten diesen Antrag unterstützen, aber auch die SPD sollte sehr genau überlegen, ob eine solche Gesetzesänderung auch ihr in einigen Gebietseinheiten schaden könnte.“