Kommunales Förderprogramm ISI

Symbolfoto Photovoltaikanlage

Fraktion im Gemeinderat Isenbüttel 2018

Antrag zur Erörterung und Beschlussfassung im Umwelt- und Wegeausschuss, im Verwaltungsausschuss und im Gemeinderat der Gemeinde Isenbüttel

Zur Weiterentwicklung des kommunalen Förderprogramms ISI beantragt die Fraktion der GRÜNEN die folgenden Veränderungen bzw. Ergänzungen:

l. Die Förderung des Luftdichtheitstests wird beibehalten, der hydraulische Abgleich sowie der Einbau von Hocheffizienzpumpen entfällt zukünftig.

2. Die Förderung der Energieberatung nach BAFA-Standard wird beibehalten. Zusätzlich gibt es folgende Ergänzungen:

Die Gemeinde weist auf das Angebot der Verbraucherberatung hin, die einen zweistündigen Gebäude-Check sowie einen l, 5stündigen Detail-Check der Heiztechnik oder des Wärmeschutzes anbietet. Die Gemeinde übernimmt gegen Nachweis die Kosten für diese Beratung. Die Gemeinde schließt eine Vereinbarung mit der „EnergieAgentur“ Wolfsburg ab, nach der in Wolfsburg und in Isenbüttel nach Voranmeldung Energiesprechstunden angeboten werden. Die Gemeinde vereinbart mit der „KlimaschutzAgentur“ Niedersachsen, von allen Kampagnenangeboten kurzfristig in Kenntnis gesetzt zu werden, damit die Bürgerinnen und Bürger diese interessanten Angebote nutzen können.

3. Die bisherige Investitionsförderung zur Reduzierung des Energiebedarfs bleibt

unverändert mit den folgenden Rahmenbedingungen erhalten:

  • Energieberatung vor der Antragstellung

  • Verringerung des Energiebedarfs um mindestens 20%

  • Qualitätssichernde Bauberatung ist notwendig

  • Neu: Die Realisierung der Maßnahme darf bis zu fünf Jahre dauern

4. Neue Fördermaßnahmen

  • Es werden Aufdach-Photovoltaikanlagen in Ost- oder Westrichtung (Ausrichtung zwischen 45° und 150° West bzw. – 45° und – 150° Ost) und Anlagen an Fassaden mit einem Zuschuss von 300 /kWp gefördert.

  • Eine entsprechende Verfahrensweise für Solarthermie wird noch geprüft und -falls praktikabel – ebenfalls gefördert.

  • Gefördert wird die energetische Fassaden-, Keller-, Decken- und Dachdämmung mit Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen mit 15% der Material- und Lohnkosten

  • Es wird die Einrichtung von privaten Fahrradabstellplätzen mit einem Zuschuss von 300 pro Rad gefördert –

Gesamtförderung maximal 50% der Kosten der Material und Lohnkosten (Voraussetzung: Anlage ist abschließbar, Rad ist anschließbar, Lademöglichkeit für E-Bike ist vorhanden.)

Die Abschaffungen eines Pkw mit Verbrennungsmotor (Verschrotten oder Verkauf) wird gefördert, wenn sich der Antragssteller/die Antragstellerin verpflichtet, das abgeschaffte Fahrzeug nicht innerhalb von drei Jahren zu ersetzen. Es wird die folgende Förderung gewährt:

  • Eine Bahncard 50 für die l. Klasse für ein Jahr

Zusätzlich alternativ

  • . Entweder 1100 für den Erwerb eines Elektrofahrzeuges (Bike oder Pkw)oder

  • . Ein VRB Plus Abo (Preisstufe 4) für ein Jahr

5. Bewusstseinsbildung und Marketing

Die Gemeinde entwickelt zusammen mit dem Klimaschutzmanager der Samtgemeinde ein Konzept für eine intensive Öffentlichkeitsarbeit, so dass die Möglichkeiten des Förderprogramms regelmäßig in der Öffentlichkeit kommuniziert werden.

Willi Ladwig