Grüne fordern Sozialticket

Symbolfoto ÖPNV

Sehr geehrter Herr Landrat,

den anliegenden Antrag zur Behandlung in den zuständigen Gremien lege ich vor. Ich weise darauf hin, dass sich die Sachlage in diesem Fall gemäß § 6 (4) verändert hat und insofern eine Aufhebung des Kreistagsbeschlusses vom 25.04.2018 beantragt und beschlossen werden kann. Da der letzte Ausschuss für Verkehr, ÖPNV und Straßenbau bereits am 17.04.2018 getagt, der nächste jedoch erst für den 12.11.2018 terminiert ist, beantragt die Fraktion gemäß § 71 in Verbindung mit § 59 (3) NKomVG zeitnah eine zusätzliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, ÖPNV und Straßenbau.

Antrag zur Behandlung im Ausschuss für Verkehr, ÖPNV und Straßenbauhuss und in den unmittelbar folgenden Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages

  1. Der Kreistag hebt seinen Beschluss vom 25.04.2018 zur Aufschiebung der Behandlung des Sozialtickets auf.

  1. Der Landkreis entwickelt für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises ein Sozialticket Dieses Ticket soll als Monatskarte Menschen zur Verfügung gestellt werden, die die folgenden Leistungen beziehen:

  • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung

  • Hilfe zum Lebensunterhalt

  • SGB II

  • Wohngeld

  • Asylbewerberleistungsgesetz

Der Eigenbeitrag soll monatlich für Kinder von 6-14 Jahren 15€, für alle übrigen Berechtigten 25€ im Monat betragen.

Der Regionalverband Braunschweig wird gebeten, in enger Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Gifhorn folgende Arbeitsschritte vorzunehmen und sich dabei am Sozialticket im Landkreis Wolfenbüttel zu orientieren:

  • Kalkulation verschiedener Szenarien mit der Darstellung der finanziellen Auswirkung auf den Landkreis Gifhorn

  • Erste Gespräche mit den Verkehrsunternehmen (Auswirkungen auf Mehr- oder Mindereinnahmen und ggf. Angebotsanpassungen)

  • Benennung organisatorischer und rechtlicher Fragestellungen

  • Entwicklung eines Zeitplans

Begründung:

Es handelt sich bei der Entscheidung über ein Sozialticket um eine sozialpolitische Maßnahme.

Die Schaffung eines passgenauen und flexiblen öffentlichen Nahverkehrs ist eine der Herausforderungen in einem sehr unterschiedlich aufgestellten Flächenkreis Gifhorn. Ein Teilaspekt dieses Ziels ist es, dieses Angebot für alle Menschen bezahlbar zu machen. Das Sozialticket soll vorrangig dazu dienen, den betroffenen Menschen im Rahmen einer Daseinsvorsorge Möglichkeiten zur Mobilität in unserem großen Landkreis schaffen. Hier besteht angesichts der hohen Kosten des öffentlichen Nahverkehrs ein erheblicher Bedarf.

Ein Teil dieses Antrages ist auf der Kreistagssitzung am 25.04.2018 mit der Begründung abgelehnt worden, dass vor der Behandlung des Antrages die Ausarbeitungen des Regionalverbandes abgewartet werden soll.

Nunmehr kann der Antrag auch im Kreistag Gifhorn behandelt werden, weil diese Prüfung offenbar mittlerweile positiv erfolgt ist, da im Landkreis Wolfenbüttel ein Sozialticket ab August 2018 eingeführt worden ist. Somit trifft hier der Fall ein, dass sich ein Sachverhalt auch vor Ablauf von 6 Monaten verändert hat (Geschäftsordnung § 6 (4)).

Klaus Rautenbach