Schließung Versorgungslücke anerkannter Geflüchteter

Symbolfoto

Kreistag am 14.12.2018 TOP 22

Klaus Rautenbach

Rede Klaus Rautenbach

Wir als Grüne nehmen positiv zum Ansatz der Kreisverwaltung zur Kenntnis, dass das Problem bei der Kreisverwaltung angekommen ist:

Anerkannte Geflüchtete fallen nach der Anerkennung in eine Lücke – einige wenigstens.

Problematisch sind dabei zwei Bereiche:

  • Aufnahme einer Arbeit oder einer Berufsausbildung
  • Das Finden einer angemessenen Wohnung, die vom Jobcenter finanziert wird

Ich will zum ersten Punkt kommen.

Die meisten anerkannten Menschen wollen arbeiten, auch, weil auch sie unabhängig von staatlichen Leistungen sein wollen. Der Prozess der Beratung, Qualifizierung und Suche nach angemessenen Arbeits- oder Ausbildungsmöglichkeiten ist originäre Sache des Jobcenters. Es müsste untersucht werden, warum dieser Prozess teilweise holprig ist und oft zu lange dauert – es stellt sich die Frage, wie solche Prozesse durch zusätzliches Personal innerhalb oder außerhalb des Jobcenters optimiert werden können.

Das Finden einer angemessenen Wohnung ist – gerade bei großen Familien – eine wirkliche Herausforderung, sie gelingt am ehesten mit ehrenamtlich oder hauptamtlich tätigen Personen vor Ort, die z.B. bei Wohnungsbesichtigungen mitgehen. Nun gibt es einen Mehrheitsbeschluss dieses Hauses, dass des diese dezentralen Strukturen nicht geben soll.

 

Dass hier nun vorgeschlagene Konzept hat erhebliche Schwächen, die sich auch bei Gesprächen mit freien Trägern gezeigt haben:

  • Die beiden Stellen von freien Trägern sind der zentralen Stabsstelle

unterstellt

  • Die Beratung soll vorrangig in den Gemeinschaftsunterkünften stattfinden – diese Vorgehensweise lässt die Tatsache, dass die meisten anerkannten Geflüchteten dezentral untergebracht sind
  • Der Einsatz von Lotsen mit Migrationshintergrund klingt interessant, allerdings erscheint der Ansatz noch nicht ausgereift, vor allem ist es nicht sinnvoll, eine externe Coachingagentur hier zu beschäftigen.

 

Wir wollen aber den – unter Berücksichtigung der im Kreistag bestehenden Beschlusslage einer zentralen Organisation –nicht gefährden und stellen den folgenden Änderungsantrag:

Für die Dienstleistung zur Schließung der Versorgungslücke anerkannter Geflüchteter beim Übergang vom Asylbewerberleistungsgesetz zum Rechtskreis der SGB II und SGB XII werden insgesamt 354.000€ als Mittel für die Haushaltsjahre 2019, 2020, 2021 und 2022 zur Verfügung gestellt. Die genauen Rahmenbedingungen werden vor der Ausschreibung der Leistungen mit interessierten freien Trägern und ehrenamtlichen Helfer*innen festgelegt.

Die Finanzierung ist gesichert, der AfD-Antrag, diese Kosten durch Verzicht auf die Neuausschreibung der Stelle der Stabsstellenleitung zu finanzieren, ist unsinnig. Man kann sicherlich unterschiedliche Positionen zu Sinn und Zweck der Stabsstelle haben, aber sie ist politisch beschlossen worden und natürlich wird die Stelle wieder ausgeschrieben.