Energieeinsparung- ein zentrales Thema zum Klimaschutz

Antrag gemäß § 56 NKomVG in Verbindung mit § 59 NKomVG und § 6 und § 23 der Geschäftsordnung des Kreistages

Sehr geehrter Herr Landrat,

Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt den folgenden Antrag, der gemäß § 56 NKomVG im nächsten Ausschuss für Haushalt und Controlling am 06.08.2019 und in den darauffolgenden Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages behandelt werden soll:

Im Finanzausschuss am 06.08.2019 wird der folgende Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung genommen:

Darstellung des Energieverbrauchs in den landkreiseigenen Liegenschaften

Es soll der folgende Beschlussvorschlag behandelt und zur Abstimmung gebracht werden:

Die Verwaltung wird beauftragt, in den Sitzungen vor den Haushaltsberatungen für das kommende Kalenderjahr im Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen eine Aufstellung vorzulegen, aus der der Energieverbrauch der landkreiseigenen Liegenschaften – unterteilt in Wärmeenergie und elektrischer Energie – erkennbar ist.

Neben den Energieverbräuchen sind die CO 2 Emissionen und die Energiekosten je Gebäude darzustellen.

Dabei ist auch darauf zu achten, dass eine Darstellung über die letzten Jahre (mindestens 5 Jahre) ablesbar ist und es muss eine Vergleichbarkeit zwischen den Gebäuden hergestellt sein, also eine Gewichtung.

Darüber hinaus legt die Verwaltung in den Sitzungen Vorschläge für zwei Gebäude vor und stellt die notwendigen Maßnahmen dar. Aus dieser Aufstellung soll der erforderliche Finanzbedarf zur Umsetzung der Maßnahmen hervorgehen und die CO 2 – Minderung sowie die Energiekostensenkung.

Begründung:

Ziel ist es mit diesen Daten eine Priorisierung und Reihenfolge von Maßnahmen zur Energieeinsparung und damit zum Klimaschutz für die folgende Finanzplanung.

Mit freundlichen Grüßen

Rüdiger Wockenfuß

Klaus Rautenbach