Digitale Sitzungen

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stelle ich die folgenden Anträge:

  1. Die Landesregierung Niedersachsen wird aufgefordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, dass Gremiensitzungen digital durchgeführt werden und die in diesem Rahmen gefassten Beschlüsse rechtskräftig sind.
  1. Im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung wird die bestehende Hauptsatzung des Kreistages so angepasst, dass die folgende Verfahrensweise möglich ist
  1. Alle geplanten Sitzungen – auch die Fachausschüsse – finden auch bei stärkerem Infektionsgeschehen statt.
  2. An den Sitzungen kann von allen oder auch von einzelnen Teilnehmer*innen digital teilgenommen werden.
  3. Beschlüsse werden entweder digital in der Sitzung gefasst oder, falls es hier seitens des MI Niedersachsen rechtliche Bedenken gibt – nach der Sitzung im schriftlichen Umlaufverfahren.
  4. Bei öffentlichen Sitzungen wird Sorge getragen, dass die Öffentlichkeit an den Sitzungen teilnehmen kann. Dies kann durch Livestreaming geschehen oder aber durch die Übertragung in geeignete Räumlichkeiten.

Begründung:

Die gegenwärtige Situation mit den Einschränkungen durch Covid 19 zeigt, dass große Schwierigkeiten bestehen, die politische Arbeit sachgerecht aufrecht zu erhalten. Zwar nimmt die Landesregierung in der aktuellen Verordnung die Arbeit von politischen Gremien bewusst von den meisten Beschränkungen aus, bei einer noch stärkeren Infektionslage ist voraussehbar, dass die Gremien nicht mehr ordnungsgemäß tagen können, zum Beispiel auch dann, wenn Gremien durch Quarantänemaßnahmen oder durch Nicht-Teilnahme von Risikopersonen nicht mehr beschlussfähig sind. Hier gilt es einen Rahmen für die Gremienarbeit zu schaffen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht unabhängig von der aktuellen Situation grundsätzlich die Notwendigkeit, Vorsorge für andere Einschränkungen beispielsweise durch Naturkatastrophen zu schaffen.

Anders als das Land Baden Württemberg hat die niedersächsische Landesregierung noch keine gesetzliche Regelung getroffen. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Landkreis Gifhorn Vorabregelungen treffen, die ggf. mit dem MI abzuklären sind.

Leider ist ein Prüfantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.05.2020 an die Kreisverwaltung, wie die Voraussetzungen für Live Stream geschaffen werden können, mehrheitlich abgelehnt worden.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Rautenbach