Antibiotikakontrolle in der Nutztierhaltung

Anfrage zum nächsten Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration am 18.03.2021

hiermit stelle ich folgende Anfrage zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration zu dem Thema:

Bei der Antibiotikakontrolle in der Nutztierhaltung sollen künftig die Landkreise zuständig sein und nicht mehr das Land. Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) plant die kommunalen Veterinärämter hierfür von 2022 an in die Pflicht zu nehmen.

2014, vor der Einführung der Antibiotikaüberwachung beim Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), wurden 726 Tonnen Antibiotika in der Niedersächsischen Tierhaltung verbraucht. Seither sank der Einsatz von Antibiotika durch Tierhalter*innen im Bundesland auf 386 Tonnen im Jahr 2019.

Antibiotikaresistenzen gehören laut des RKI zu der größten medizinischen Herausforderung unserer Zeit. Antibiotikaresistente Erreger treten verstärkt dort auf, wo viele Antibiotika eingesetzt werden. Das sind in den Krankenhäusern und in der Nutztierhaltung. Besonders gefährdet sind Kinder, Senior*innen und Menschen mit geschwächter Immunabwehr. 600.000 Menschen erkranken im Jahr an multiresistenten Keimen, 20.000 Menschen sterben laut dem RKI daran.
Daher ist die konsequente Kontrolle der Antibiotikabgabe in der Landwirtschaft und die damit einhergehende Beratung zur Verbesserung der Tierhaltungsbedingungen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Die Landkreise Vechta und Cloppenburg benötigen laut eigener Angabe bis zu fünf zusätzliche Planstellen.

Anfrage:

  1. Wie viele Planstellen benötigt der Landkreis Gifhorn um die gleiche Qualität der Kontrollen und der angeordneten Maßnahmenpläne wie bisher aufrecht zu halten?
  2. Wie steht der Landkreis Gifhorn zu der geplanten Übertragung der Aufgabe an den Landkreis?

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Wockenfuß