Fahrradfahren in der Fuzo

Hagen Schink mit Lastenrad in der testweise für den Radverkehr freigegebenen Fußgängerzone

„Der Radverkehr bewegt sich als Gast in dem beschilderten Bereich“

Einige Bürger_innen denken, dass die ganztägige Freigabe des Radverkehrs in der Fußgängerzone eine Gleichstellung von Rad- und Fußverkehr in der Fußgängerzone bedeuten würde. Teilweise gewinne ich diesen Eindruck auch aus den Artikeln der Presse, wenn es zum Beispiel heißt: „Gifhorns Einkaufsmeile teilen sich ab sofort Radfahrer und Fußgänger.“

Es ist wichtig, bei jeder Gelegenheit darauf hinzuweisen, dass das Zusatzzeichen 1022-10 „Radverkehr frei“ bedeutet, dass der Radverkehr sich als Gast in dem damit beschilderten Bereich bewegt. Konkret bedeutet dies, dass der Fußverkehr weiterhin Vorrang genießt und Fahrräder mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden müssen. Wenn die Situation unsicher ist, müssen Radfahrer_innen auch absteigen.

Selbst Radfahrenden und Autofahrenden ist die Bedeutung des Zusatzzeichens oft nicht bekannt: Dann werden Fahrräder schneller als mit Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg gefahren oder Autofahrer_innen gehen Radfahrer_innen an, die nicht auf dem Gehweg fahren, den sie als vermeintlichen Radweg identifizieren.

Im Zusammenhang mit der Öffnung der Fußgängerzone kann also von „Teilen“ nicht die Rede sein: Radfahrende haben als Gäste nicht den gleichen Anspruch auf Nutzung der Fußgängerzone wie Fußgänger_innen. Ich halte das für eine praktikable Einschränkung, denn ich sehe die Altstadt als „Wohnzimmer der Stadt“ und dem würde ein schnell fließender Durchgangsverkehr widersprechen. Der Radverkehr gehört meiner Meinung nach sowieso auf die Straße, und dort sollte der Radverkehr dem Kraftverkehr gleich beziehungsweise in der Stadt auch übergeordnet werden.

Hagen Schink, Kandidat im Wahlbereich II zur Kommunalwahl 2021