Richtlinie zur Vergabe von Stipendien für Auszubildende zur sozialpädagogischen Assistenz oder zur/zum staatlich anerkannten Erzieher*in

Rede Dr. Hagen Schink Ratssitzung Stadt Gifhorn 23.09.2023

Hagen Schink

Mit großem Einsatz haben es die vielen Kita-Träger und die Stadt Gifhorn gemeinsam geschafft nach vielen Jahren des Platzmangels dieses Jahr ein Angebot an Kitaplätzen zu schaffen, das den Bedarf nicht nur deckt sondern übersteigt.

Dennoch bleibt die Betreuungssituation, wie die Vertreterin der Kindertagesstätten in der letzten Ausschusssitzung feststellte, aufgrund des Fachkräftemangels schwierig. Für die Eltern heißt das konkret, dass Gruppen geschlossen oder Betreuungszeiten verkürzt werden müssen.

Unsere Fraktion freut sich daher sehr, dass die Stadt aktiv nach Wegen sucht, mehr Menschen für die Arbeit in der Kinderbetreuung zu begeistern. Dafür lobt die Stadt hier konkret ein Stipendium aus, dass der Stipendiat:in einen monatlichen Beitrag von 400 € über die Regelstudienzeit zusagt. Als Gegenleistung erwartet die Stadt, dass die Stipendiat:in für 2 Jahre eine Tätigkeit im Ausbildungsberuf bei der Stadt Gifhorn aufnimmt.

Der Ansatz ist grundsätzlich zu begrüßen und daher bleiben mir auch nur wenige Anmerkungen:

  1. Allgemein sind staatliche anerkannte Erzieher:innen und sozialpädagogische Assistent:innen nicht die einzigen pädagogischen Fach- und Assistenzkräfte. Das Niedersächsisches Kindertagesstättengesetz kennt unter §9 sechs bzw. vier weitere Berufs- und Studienabschlüsse für die Arbeit als pädagogischen Fach- bzw. Assistenzkraft. Es sollte also alsbald geprüft werden, ob nicht auch die anderen Berufs- und Studienabschlüsse in der Richtlinie betrachtet werden können. Dies würde den Pool möglicher Bewerber:innen entsprechend erweitern.

  1. Ich denke, wir sind uns im Allgemeinen einig, dass wir mehr pädagogische Fach- und Assistenzkräfte gewinnen müssen, als wir Mitarbeiter:innen aus welchen Gründen auch immer verlieren. Je mehr Stipendiat:innen wir also finden können, umso deutlicher kann die allgemeine Fachkräftesituation in den Kitas verbessert werden. Unnötige Hemmnisse, die potenziellen Stipendiat:innen abschrecken, sollten daher vermieden werden. Ich persönlich halte eine verpflichtende 2-jährige Tätigkeit für ein solches Hemmnis. Die Stipendiat:in hat meines Erachtens ihre Auflagen mit dem Abschluss der Ausbildung in der Regelzeit erfüllt, denn sie steht danach dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Es ist meiner persönlichen Ansicht nach die Verantwortung der Stadt Gifhorn, sich im Rahmen des in der Richtlinie aufgeführten verpflichtenden Praktikums als attraktive Arbeitgeberin zu präsentieren.

  1. Es ist wichtig zu betonen, dass das Stipendium nur eine Maßnahme von vielen sein kann, um die Arbeit als pädagogische Fach- oder Assistenzkraft attraktiver zu gestalten. Neben dem Gewinn neuer Mitarbeiter:innen müssen wir also weiter die Bedingungen für die aktuellen Mitarbeiter:innen weiter verbessern.

Wir hoffen daher sehr auf weitere gute Vorschläge der Verwaltung, um die Betreuungssituation an den Kitas zu verbessern. Die Kinder und Eltern werden es ihnen zu danken wissen.