Gemeinsamer Antrag der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen und Die Fraktion zum Haushaltsplan 2024, hier „Auszahlung der Gelder zum Schützenfest“

Antrag:

Die im Haushalt der Stadt Gifhorn für das Schützenfest eingeplanten Gelder werden nur dann ausgezahlt, wenn eine neue diskriminierungsfreie Schützenordnung für die Stadt Gifhorn beschlossen wird. Die Erarbeitung einer neuen Schützenordnung soll mit der Gleichstellungsbeauftragten abgestimmt werden.

Begründung:

Die aktuelle Fassung der Schützenordnung der Stadt Gifhorn von 1993, die die Grundlage für das jährlich von der Stadt veranstaltete Schützenfest ist, stellt eine Grundlage für die Ungleichbehandlung der Geschlechter ohne ersichtlichen Grund dar. So heißt es beispielsweise in §8 Abs. 1 Satz 3, dass nur „männliche Teilnehmer“ berechtigt sind, „drei Schuss auf die Königsscheibe abzugeben“. Somit können auch nur männliche Teilnehmer Majestät der Stadt Gifhorn werden.
Weiter heißt es zwar geschlechtsneutral in §12 Abs. 1, dass Schützenkönig werden kann, „wer auf die Königsscheibe den besten Schuss abgegeben hat, zum Rat gewählt werden kann, mindestens drei Jahre in Gifhorn (Gebietsabgrenzung: Stand vor dem 01.03.1974) seinen festen Wohnsitz hat, unbescholten und mindestens 25 Jahre alt ist“, dies wird jedoch durch §8 ohne ersichtlichen Grund auf „männliche Teilnehmer“ beschränkt – denn bekanntlich kann niemand Schützenkönig werden, der nicht zuvor auf die Königsscheibe geschossen hat.

Dass zusätzlich zwei Wochen nach dem Gifhorner Schützenfest beim Lustigen Sonntag, der Übrigen eine Veranstaltung der beider Gifhorner Schützenkorps und nicht der Stadt Gifhorn ist, noch eine Damenkönigin ermittelt wird, kann die von die Schützenordnung der Stadt Gifhorn gewollte Ungleichbehandlung der Geschlechtern nicht ausgleichen, da die Damenkönigin seit jeher im öffentlichen Leben der Stadt Gifhorn stets eine wesentlich geringere Rolle als der Schützenkönig gespielt hat und bei allen offiziellen Anlässen rund um das Gifhorner Schützenfest nur eine untergeordnete oder teilweise gar keine Rolle spielt. Dies wird auch deutlich dadurch, dass die Damenkönigin anders als der Schützenkönig mit keiner Silbe in der Schützenordnung der Stadt Gifhorn Erwähnung findet.

Die Schützenordnung der Stadt Gifhorn ist eine Satzung örtlichen Rechts. Da alle in der Bundesrepublik Deutschland erlassenen Rechtsnormen gemäß Art. 3 Abs. 1 GG frei von jeglicher unbegründeter Ungleichbehandlung von Geschlechtern sein müssen, gilt dies auch für die Schützenordnung der Stadt Gifhorn. Diese ist in neuer, diskriminierungsfreier Form vorzulegen und zu beschließen, ehe die Stadt Gifhorn ein weiteres Schützenfest veranstaltet.