Nachhaltige Beschaffung ist das neue Normal

Im Vordergrund der Claim „Landkreis soll nachhaltig einkaufen“, dahinter die stilisierte Sonnenblume (Logo der Grünen). Rechts sieht man eine zarte Pflanze, die aus einem Haufen Münzen herauswächst. Unten steht "Antrag zum Kreistag am 28.02.2024".

Beim jüngsten Kreisumweltausschuss wurde der Antrag „Nachhaltige Beschaffung im Landkreis – den Empfehlungen des Landes folgen“ der Gruppe von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die FRAKTION (LINKE und PARTEI) beraten. Er fordert, dass der Landkreis Gifhorn analog die „Verwaltungsvorschriften zur nachhaltigen Beschaffung“ des Landes Niedersachsen übernimmt. Diese gelten bereits jetzt für unmittelbare Landesbehörden wie beispielsweise Finanzämter oder Polizei. Nach Plan der Gruppe soll die Politik den Antrag im nächsten Kreistag beschließen, damit die Vorschriften bereits ab dem 01.03.2024 für die Kreisverwaltung bindend werden.

Verantwortung der Kommunen für die nachhaltige Entwicklung

Der umweltpolitische Sprecher der Gruppe Dr. Arne Duncker (GRÜNE) sagt dazu: „Nachhaltige Beschaffung ist das neue Normal. Bund, Länder und Kommunen geben in Deutschland jährlich rund 450 Milliarden Euro für die Beschaffung und Auftragsvergabe aus. Das entspricht etwa 13 % des Bruttoinlandsprodukts. Der kommunale Anteil daran liegt bei knapp 60 %. Es ist offensichtlich, dass den Kommunen hier eine hohe Verantwortung für die nachhaltige Entwicklung zukommt.“

Gruppensprecher Christian Schroeder (GRÜNE) ergänzt: „Bereits 2011 hat sich der Landkreis Gifhorn auf Antrag der damaligen Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die nachhaltige Beschaffung in seine strategischen Ziele geschrieben. Von einer tatsächlichen Umsetzung ist uns aber nichts bekannt. Der Vorstoß der Niedersächsischen Landesregierung bietet eine gute Gelegenheit, die nachhaltige Beschaffung in der Gifhorner Kreisverwaltung jetzt endlich gelebte Realität werden zu lassen.“

Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit – sozial und umweltbezogen

Stellvertretender Gruppensprecher Jan-Phillip Meyer (PARTEI) erklärt: „Kommunen müssen sich bei der Beschaffung nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit richten. Dabei geht es aber nicht um zum Sparen umfunktionierte Strümpfe oder schwäbische Familienmanagerinnen, sondern ganz wesentlich auch um soziale und umweltbezogene Kriterien. Es ist also an der Zeit, dass der Landkreis Gifhorn hier verbindliche Vorgaben einführt.“

Die Hilfestellung „Nachhaltige Beschaffung in Niedersachsen: Ein erster Überblick“ definiert nachhaltige Beschaffung als „die Berücksichtigung von umweltbezogenen und sozialen, aber auch von qualitativen und innovativen Aspekten unter Beachtung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen.“ Seit dem 01.12.2023 gelten die Vorschriften im Bereich der unmittelbaren Landesverwaltung. In den „Anwendungshinweisen und Erläuterungen zu den Verwaltungsvorschriften zur nachhaltigen Beschaffung (VV-NB)“ heißt es: „Den übrigen niedersächsischen öffentlichen Auftraggebern, insbesondere den Kommunen, werden die Verwaltungsvorschriften zur Anwendung empfohlen.“