Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden des Landkreises

Grundsatzbeschluss zu Errichtung von Fotovoltaik- und Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden des Landkreises Gifhorn

Antrag:

  1. Alle geeigneten öffentlichen Gebäude des Landkreises Gifhorn werden mit Fotovoltaik- und Solaranlagen ausgerüstet. Dies gilt insbesondere bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen.
  2. Der Umfang der finanziellen Mittel zur Erreichung dieses Ziels ist Gegenstand der jährlichen Haushaltsberatungen und wird zur Nutzung möglicher Fördermaßnahmen (z. B. KFW) unterstützt. Des Weitern können Dritten (Investoren) gegen Pachtzahlung Flächen zur Verfügung gestellt werden.

Begründung:

Der Landkreis Gifhorn leistet damit einen Beitrag zur Reduzierung des CO2- Ausstoßes in Deutschland und fördert u. a. kleine und mittlere Handwerksbetriebe, die von einer Umsetzung dieser Maßnahme profitieren.