Stadionausbau bei Aufstieg der Fußballmannschaft des MTV Gifhorn

Den Gremien der Stadt Gifhorn liegt ein Antrag des MTV Gifhorn auf vollständige Finanzierung eines Stadionausbaus der Flutmulde im Falle des Aufstiegs der ersten Fußballmannschaft in die Regionalliga durch die Stadt vor. Die veranschlagten Kosten liegen für 2008 bei ca. 230.000 Euro und für 2009 bei ca. 225.000 Euro.
Weitere Einzelheiten können der Drucksache VII/0257 der Stadt Gifhorn zur Ausschusssitzung Wirtschaft, Finanzen, öffentl. Sicherheit und Verkehr, zum Verwaltungsausschuss und zur Ratssitzung am Ende des Textes entnommen werden.) :

Für uns Grüne stellen sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen:

Wie wurde in der Vergangenheit bei vergleichbaren Vorhaben die Höhe von Zuschüssen geregelt?
Wie hoch war anteilig z. B. die Förderung des Bundesstützpunktes Boxsport?
Welche sportlichen Leistungen wurden in der Vergangenheit von der Stadt besonders gefördert und in welcher anteiligen Höhe?
Was wäre, wenn die Stadt unabhängig vom Aufstieg des MTV den Stadionausbau beschließt, mit Anträgen aus dem Topf des Landes zur Sportförderung? Gäbe es Zuschüsse und in welcher Höhe?

Zum MTV:

Respekt vor der sportlichen Leistung und den derzeitigen Erfolgen
Es wäre sehr schön, wenn der MTV die Relegationsspiele gewinnt und in die höhere Klasse aufsteigen könnte.
Dies wäre sicherlich auch ein Ansporn für Jugendliche, sich im Sport besonders anzustrengen und weiter zu kommen.

Lässt die derzeitigen finanziellen Situation der Stadt Gifhorn eine vollständige oder auch nur teilweise Kostenübernahme mit Steuermitteln überhaupt zu ?

Hierbei können wir von Bündnis 90/Die Grünen nur zu der Aussage kommen:

„ Wer verantwortliche Politik machen will, kann, nachdem eine unserer wichtigsten Sporthallen ( BGS ) gerade abgebrannt ist und noch nicht geklärt ist wie der Breitensport in dieser Stadt weiterhin gewährleistet werden kann, dem MTV nicht die volle von ihm beantragte Summe von 230.000 € beschließen.“
Dabei ist auch noch einmal auf die Streichliste zum letzten Haushalt einzugehen, bei der auch im Bereich Sporthallen, Bolzplätzen und vor allen Dingen Spielplätzen gestrichen wurde.
Die Sanierung bzw. der Neubau des Hallenbades zur Sicherung des Schul- und Breitensportes steht für uns Grüne weiterhin auf der Agenda der nächsten 2 Jahre.
Wir wissen auch, dass weitere Sporthallen in der Stadt dringend erneuert werden müssen. In diesem Zusammenhang ist auf die Fritz-Reuter-Sporthalle hinzuweisen, die schon heute bei Schneefall nicht mehr benutzt werden darf.

Dies alles zusammengefasst bedeutet für Bündnis 90/Die Grünen in der derzeitigen Situation, dass nur mit einer Kofinanzierung durch den MTV dieses Vorhaben zu realisieren ist. Es wäre schön, wenn Finanzierungsbeiträge aus der Wirtschaft unserer Stadt kämen und so einen Teil zur Imagewerbung, der mit dem Regionalligaaufstieg zweifellos verbunden wäre, beitragen würde.

Zusätzlicher Kritikpunkt:

Die Finanzierung aus dem derzeitigen Haushalt setzt nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung die „Unabweisbarkeit“ der Ausgabe voraus.
Die Unabweisbarkeit der Ausgabe ist für uns von Bündnis 90/Die Grünen nicht gegeben. Die Erklärung in der Vorlage Drucksache VII/0257 Zitat:
„Die Unabweisbarkeit ist dann zu unterstellen, wenn man sich zusätzlich zur Förderung des Breitensportes seitens des Rates auch dazu bekennt, herausragende sportliche Erfolge zu unterstützen und Leistungssport im Bereich des Fußballs ebenso fördert, wie es in Gifhorn schon für andere Sportarten, wie z. B. dem Boxsport, getan wird.“
Ein entsprechender Ratsbeschluss liegt aber bisher nicht vor und kann wohl für das aktuelle Haushaltsjahr auch nicht mehr gefasst werden.

Anmerkungen zum Haushalt 2008:

Kinderspielplätze, Anschaffung von Geräten – 25.000 € gestrichen
Unterhaltung der Bolzplätze – 50%, 1.000 € gestrichen
Gifhorner Eistraum – seit zwei Jahren gestrichen
Ersatz für Bücher der Stadtbücherei – stark gekürzt
Barrierefreier Ausbau der Fußgängerzone und
die Sanierung des Marktplatzes – gestrichen
Zuschuss zur Seniorenbetreuung – gekürzt
Bei allen Sportstätten zur Ausführung des Schul-
und Breitensportes – gekürzt
Besondere Sportförderung – um 50 % auf 2.500 € reduziert
Beträge für Straßenunterhaltung und – beleuchtung – gekürzt
Viele Hoch- und Tiefbaumaßnahmen an unseren Schulen werden nicht durchgeführt
Viele Anträge der Ortsräte sind nicht berücksichtigt worden
Finanzierungskonzept für das Hallenbad muss erst einmal auf den Tisch, die veranschlagten 6 Mio. € EU-Förderung haben sich auf 1 Mio. € reduziert.

Fazit:

Bei den derzeitigen Verpflichtungen

Hallenbad
Sporthallensanierung und -bau
Abbau des jetzt durch die Kürzungen entstandenen Sanierungsstau, bzw. Schieben der Ausgaben auf 2009
Den zum Teil dringend zu ersetzenden Heizungsanlagen in den Schulen

ist ein zusätzlicher Betrag von 230.000 € in 2008 und 225.000 € in 2009 in Hinblick auf die Nettoneuverschuldung und die Auflagen des Landkreises zur Genehmigung des Haushaltes nicht zu verantworten. Ein Beschluss über eine außerplanmäßige Ausgabe gemäß § 89 Abs. 1 NGO über- und außerplanmäßige Ausgaben ist nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar ist. Die Deckung muss gewährleistet sein.
Die Ausgabe mag zwar unvorhersehbar gewesen sein, sie ist aber nicht unabweisbar, die Deckung soll über die Haushaltsstelle Hallenbad erfolgen.

Drucksache VII/0257
Verwaltungsvorlage der Stadt Gifhorn
Notwendige Investitionen im Sportzentrum Flutmulde für ein Lizensierungsverfahren in
der Regionalliga nach den Auflagen des Deutschen Fußballbundes
hier: Beschluss über eine außerplanmäßige Ausgabe gemäß § 89 NGO
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Sachverhalt:
Das Sportzentrum Flutmulde sollte nach den ursprünglichen Planungen aus den 80er Jahren
die zentrale Sportstätte der Stadt Gifhorn werden. Vorgesehen waren zum einen die Schaffung
der Infrastruktur für öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen und zum anderen sollten hier
wegen der großen Popularität des Fußballsports die Punktspiele der höchstklassigen Fußballmannschaften ausgetragen werden.
Aus unterschiedlichsten Gründen wurden diese Planungen zum Bau eines Fußballstadions
nicht weiter verfolgt, so dass es im Jahre 2002 auf Antrag des MTV Gifhorn zu einer Neuorganisation des Sportzentrums Flutmulde kam. Der Rat der Stadt Gifhorn hat in einer Sitzung am 17.06.2002 schließlich der Gesamtkonzeption zur Schaffung einer Vereinsheimat für den MTV Gifhorn und zur Neuorganisation des Sportzentrums Flutmulde seine Zustimmung erteilt.
Zur Durchführung der Konzeption wurde eine umfangreiche Vereinbarung zwischen
Stadt und MTV geschlossen. Aufgrund der außerordentlichen sportlichen Erfolge der 1. Herrenmannschaft im Fußball ist zum Ende dieser Saison im Zeitraum Mai/Juni 2008 der Aufstieg in die Regionalliga möglich. So könnte nach rund 2 ½ Jahrzehnten Fünft- und Sechstklassigkeit wieder die Teilnahme in der höchsten Amateurklasse des Deutschen Fußballbundes möglich werden, wie es bereits Ende der 70er und Anfang der 80er Jahre in Gifhorn der Fall war. Voraussetzung für die erforderliche Lizenzerteilung zur Regionalliga sind allerdings erhebliche Auflagen des Deutschen Fußballbundes. Die notwendigen Investitionen im Einzelnen gehen aus den dieser Verwaltungsvorlage beigefügten Unterlagen hervor. Der MTV Gifhorn muss bis zum 17.03.2008 die Lizenz für die Regionalliga beim DFB beantragt haben. Außerdem muss die Stadt Gifhorn bis spätestens zum 30.06.2008 die Beauftragung der notwendigen Arbeiten dem DFB nachweisen und sämtliche Bauarbeiten bis zum 01.08.2008 abgeschlossen haben.
Der MTV Gifhorn beantragt mit Schreiben vom 19.02.2008 die Kostenübernahme durch die
Stadt Gifhorn. Insbesondere aufgrund der erheblichen Investitionen in den jüngst zurückliegenden Jahren nicht nur durch die Stadt sondern auch durch den MTV Gifhorn hat der MTV keinerlei Möglichkeiten, sich an den Investitionskosten auch nur anteilig zu beteiligen.
Da die Gesamtproblematik erst im Januar diesen Jahres an die Verwaltung herangetragen
wurde, sind natürlich auch keine Mittel im städtischen Haushalt oder in der Investitionsplanung
für die notwendigen Maßnahmen enthalten. Insbesondere aufgrund der Kurzfristigkeit
ist die Zurverfügungstellung der Haushaltsmittel somit nur durch den Beschluss über eine
außerplanmäßige Ausgabe möglich. Gemäß § 89 Abs. 1 NGO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind. Ihre Deckung muss gewährleistet sein.
Die Frage der Unvorhersehbarkeit ist eindeutig zu bejahen, zumal erst Ende Mai diesen Jahres
überhaupt feststehen wird, ob die jetzt zu beschließende außerplanmäßige Ausgabe überhaupt
benötigt wird. Falls der Aufstieg in die Regionalliga nicht geschafft wird, wird keine der beantragten
Maßnahmen umgesetzt und entsprechend auch keinerlei Geld ausgegeben. Die Unabweisbarkeit
ist dann zu unterstellen, wenn man sich zusätzlich zur Förderung des Breitensports
seitens des Rates auch dazu bekennt, herausragende sportliche Erfolge zu unterstützen
und Leistungssport im Bereich des Fußballs ebenso zu fördern, wie es in Gifhorn schon
für andere Sportarten wie aktuell z.B. dem Boxsport getan wird. Die überregionale Werbung
und der Imagegewinn für die Stadt Gifhorn in einer Regionalliga ist aus Sicht der Verwaltung
unstrittig. Auch die Bedeutung der Werbung für den Fußballsport in Gifhorn ist gerade im
Hinblick auf die Nachwuchsarbeit für die Kinder und Jugendlichen nicht zu unterschätzen. Je
höherklassig eine Mannschaft vertreten ist, umso besser ist die Nachwuchsarbeit zu betreiben.
Nach sorgfältiger Abwägung schlägt die Verwaltung aus diesen Gründen vor, dem Antrag des
MTV Gifhorn auf Kostenübernahme für die notwendigen Investitionen im Sportzentrum
Flutmulde stattzugeben. Die auch mit beantragten Dienstleistungen wie Durchführung einer
Wirtschaftsprüfung und Verpflichtung eines Sicherheitsdienstes müssen allerdings vom MTV
Gifhorn bewerkstelligt werden, so dass die Gesamtsumme für eine außerplanmäßige Ausgabe
nach den derzeit vorliegenden Kostenschätzungen 230.000 € beträgt. Für den Fall des Aufstiegs
in die Regionalliga sind zusätzlich in den Haushaltsplan 2009 Mittel in Höhe von
225.000 € für die Aufrüstung der Flutlichtanlage und die Aufstockung der Sitzplatzkapazitäten
einzustellen. Hier wird seitens der Verwaltung noch mit dem DFB zu verhandeln sein,
inwieweit diese ergänzenden Maßnahmen ggf. auch im 3. oder 4. Jahr der Regionalligazugehörigkeit
umgesetzt werden können, um dann doch mit etwas mehr Sicherheit die zukünftigen
Perspektiven erkennen zu können.
Nach Auffassung der Verwaltung werden mit diesen erheblichen Investitionen die ursprünglichen
Planungen nach Schaffung einer zentralen Sportstätte der Stadt Gifhorn umgesetzt. Folglich
muss diese Anlage dann dem jeweiligen Verein zur Nutzung überlassen werden, der in
einer Regionalliga oder noch darüber angesiedelten Fußballliga seinen Spielbetrieb ausübt. In
Abweichung der insoweit zwischen der Stadt und dem MTV getroffenen Vereinbarung aus
dem Jahre 2002, mit der ein Teilbereich des Sportzentrums Flutmulde an den MTV verpachtet
ist, können die jetzt in dieser Höhe notwendigen Investitionen nur dann verantwortet werden,
wenn sie nicht ausschließlich dem MTV Gifhorn dienen. Zumindest derzeit verfügen auch die
SV Gifhorn oder der SSV Kästorf über hochklassige Fußballmannschaften im Herrenbereich,
so dass im Falle eines Aufstiegs ab der Regionalliga auch die Nutzung des Sportzentrums
Flutmulde ermöglicht werden muss.
Unmittelbar nach Bekanntwerden der Auflagen des DFB im Zusammenhang mit dem Linzensierungsverfahren zur Regionalliga hat die Verwaltung die Erteilung einer Baugenehmigung für die notwendigen Investitionsmaßnahmen geprüft. Die damit im Zusammenhang stehende Stellplatzfrage kann in der Nähe der Flutmulde relativ unproblematisch gelöst werden. Ein in Auftrag gegebenes Schallschutzgutachten liegt allerdings zurzeit noch nicht vor. Über das Ergebnis wird in den Beratungen der politischen Gremien berichtet.

Beschlussempfehlung:
Die Stadt Gifhorn erklärt gegenüber dem MTV Gifhorn die Kostenübernahme für die erforderlichen
Investitionen im Sportzentrum Flutmulde für ein Lizensierungsverfahren zur Regionalliga
nach den Auflagen des Deutschen Fußballbundes bis zu einer Gesamthöhe von
230.000 €. Die Investitionen werden nur im Falle eines Aufstiegs der 1. Herrenfußballmannschaft
des MTV Gifhorn in die Regionalliga getätigt.
Die Deckung dieser außerplanmäßigen Haushaltsmittel erfolgt aus der Haushaltsstelle
570001.940000-Hallenfreibad- in voller Höhe. Die dort veranschlagten 6 Mio. € werden im
Jahr 2008 aufgrund der noch laufenden Vorplanung nicht verbaut werden können, so dass der
Haushaltsansatz für das Jahr 2009 beim Projekt Hallenfreibad um den Betrag von 230.000 €
zu erhöhen ist.
Da das Sportzentrum Flutmulde mit den jetzt zu tätigenden Investitionen entsprechend den
ursprünglichen Planungen als zentrale Sportstätte der Stadt Gifhorn ausgebaut wird, ist die
Hauptnutzung jeweils dem Verein in Gifhorn zu gestatten, der mit seiner Fußballmannschaft
in der Regionalliga oder höherklassig angesiedelt ist.
In Vertretung