GEMA-Gebühren in der Stadt Gifhorn

Zu dieser Problematik hat die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen eine Anfrage an die Verwaltung

gestellt (siehe Anlage). Diese Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Sachverhalt:

Die Stadt Gifhorn ist wie jede andere juristische oder natürliche Person verpflichtet, der GEMA

als der größten Verwertungsgesellschaft für musikalische Aufführungsrechte in Deutschland

ihre Veranstaltungen zu melden, bei denen Musik gespielt wird.

Die Stadt Gifhorn hat zwei Kundenkonten bei der GEMA:

1. das Konto der Jugendförderung (bearbeitet vom FB 40 – Frau Schnittker)

  1. das Konto für alle anderen Veranstaltungen (bearbeitet vom FB 41 – Herrn Siebert).

Für beide Konten gibt es einen Rahmenvertrag mit der GEMA, der einen kommunalen Tarifrabatt

von 20 % und die Möglichkeit der quartalsweisen Meldung und Abrechnung vorsieht.

 

Die Meldung von Veranstaltungen umfasst folgende Informationen:

Art der Veranstaltung

Größe des Veranstaltungsraumes

Besucherzahl

Eintritt

Musikfolgen der auftretenden Künstler

 

Die Stadt Gifhorn muss von Jahr zu Jahr mehr Geld für die GEMA-Gebühren aufwenden. In

2012 sind das:

FB 40 mindestens 1.000,00 €

FB 41 mindestens 6.500,00 €

 

Die GEMA hat einen allumfassenden Überwachungsapparat. Ihr entgeht keine Veranstaltung.

Jede Veranstaltung hat genau einen Veranstalter. Das ist diejenige natürliche oder juristische

Person, die die rechtliche Verantwortung für eine Veranstaltung trägt und damit auch für die

GEMA verantwortlich ist.

 

Probleme mit der GEMA entstehen,

– wenn die Veranstalterfrage nicht eindeutig geklärt ist

(z.B. Jugendliche machen eine Musikveranstaltung in einem DGH, mehrere Vereine

machen eine gemeinsame Veranstaltung und jeder verlässt sich auf den anderen, der

Seniorenbeirat glaubt, etwas für oder im Sinne der Stadt Gifhorn zu machen wie den

Seniorentanztee)

– wenn ein Veranstalter es versäumt, eine Veranstaltung rechtzeitig vorher anzumelden

(Die Gebühr für das Anmelden nach der Veranstaltung ist der doppelte Tarif.)

– wenn ein Veranstalter sich nicht informiert und annimmt, keine GEMA zahlen zu

müssen (wenn er z.B. nur einen CD-Player zur Unterhaltung laufen lässt)

– wenn ein Veranstalter hofft, dass er nicht erwischt wird.

Der GEMA wird zum Ende eines jeden Quartals eine Zusammenstellung aller in den Fachbereichen

40 und 41 stattgefundenen Veranstaltungen über Art der Veranstaltung, Besucherzahlen

und ggf. Eintrittsgelder mitgeteilt. Finden Veranstaltungen des FB 41 in geschlossenen

Räumlichkeiten statt, werden der GEMA auch die Größe der entsprechenden Räumlichkeiten

mitgeteilt.

 

Die Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden wie folgt beantwortet:

 

1. Wurden durch die GEMA Anfragen an die Stadt Gifhorn gestellt?

Antwort: Ja, es werden einige Anfragen pro Jahr gestellt.

 

2. Wenn ja, welche Auskünfte wurden durch die GEMA angefragt?

Es wird meist nach dem Veranstalter gefragt, wenn die GEMA auf eine Veranstaltung aufmerksam

geworden ist, für die es keine Anmeldung gibt.

 

3. Wurden bei den Anfragen Auskünfte verlangt über den Veranstalter, örtliche Bedingungen, Veranstaltungsarten, Gewerbesteuerhöhen, Auszüge aus dem Gewerberegister und sonstige Auskünfte?

Antwort: Die GEMA erkundigt sich lediglich nach den Rahmendaten von Veranstaltungen:

Wer hat wann wo was veranstaltet?

 

4. Welche Auskünfte wurden durch die Stadtverwaltung Gifhorn an die GEMA weitergegeben?

Antwort: Die Stadtverwaltung gibt grundsätzlich nur Auskünfte über eigene Veranstaltungen. Das heißt, dass nach dem Ausschlussverfahren gesagt, wird, dass eine bestimmte Veranstaltung nicht von der Stadt Gifhorn war. Ausnahme sind Veranstaltungen fremder Veranstalter in den Räumen der Stadt Gifhorn (Dorfgemeinschaftshäuser). Hier nennen wir den Ansprechpartner.

 

5. Wurden diese Auskünfte auch über geförderte Einrichtungen durch die GEMA angefragt?

Wenn ja, welche Auskünfte wurden angefragt und welche Auskünfte habe Sie weitergegeben?

Antwort: Bisher wurden keine Auskünfte über geförderte Einrichtungen angefragt.

 

6. Wurden für diese Auskünfte Zahlungen oder andere Leistungen, evtl. Vergünstigungen der

Gebühren bei städtischen Veranstaltungen, durch die GEMA geleistet?

Antwort: Der Stadt Gifhorn sind zu keinem Zeitpunkt für Auskünfte irgendwelche Vergünstigungen angeboten oder geleistet worden.

 

7. Welche Auswirkungen erwartet die Verwaltung durch die neuen GEMA-Vergütungssätze?

Die Verwaltung sieht negative Auswirkungen der neuen Tarife auf

  • die Möglichkeit für Gifhorner Vereine, Veranstaltungen durchzuführen

  • die Kosten für städtische Openair-Veranstaltungen sowie

  • die Realisierbarkeit der Ansiedlung einer Discothek in Gifhorn.