Kauf des alten Wasserwerks in Gifhorn

Landrat Ebel setzt Beschluss nicht um!

Nach der Peinlichkeit um das Kennzeichen seines Dienstfahrzeuges (GF-LK 1) und der Ablehnung seiner eigenen Vorlage bei der Vierzügigkeit des PMG macht Landrat Dr. Ebel zum dritten Mal in kurzer Zeit Negativ-Schlagzeilen. Er setzte einen Beschluss des Kreisausschusses nicht um. Dazu ist er eigentlich verpflichtet.

Wie die Fraktionsvorsitzenden der Kreistagsfraktionen von Grüne-Piraten-Linke, Fredegar Henze, und der SPD, Rolf Schliephacke, sowie der Gifhorner Kreistagsabgeordnete Ulrich Stenzel (SPD) heute auf einer Pressekonferenz mitteilten, hat Landrat Dr. Ebel einen verbindlichen Beschluss des Kreisausschusses nicht umgesetzt. Dabei geht es um den Kauf des altes Wasserwerks in der Stadt Gifhorn.

Bereits im März war dem Landkreis das Grundstück angeboten worden. Die Verwaltung sich hat ohne Rücksprache mit der Politik uninteressiert gezeigt. Am 25.7. wurde von der Mehrheitsgruppe im Kreistag (Grüne-Piraten-Linke und SPD) ein entsprechender Antrag zum Kauf eingereicht. Henze: „Wir waren der Auffassung, dass das Gelände für viele Zwecke für die kreiseigenen Schulen (Gymnasien und Berufsbildende) gut zu verwenden war. Außerdem war der Kaufpreis günstig. Die Lehrerschaft war auch dafür!“

Am 9.9. hat der Kreisausschuss einen entsprechenden Beschluss gefasst, der für den Landrat verbindlich ist. Am 16.9. hat der wurde das Grundstück vom Schulausschuss des Landkreises besichtigt. Einen Tag später, also am 17.9, erreicht den Bürgermeister der Stadt Gifhorn mittags eine E-Mail mit dem Kaufinteresse des Landkreises. Zu spät – das Grundstück wurde wenige Stunden zuvor an einen Privatinteressenten veräußert.

„Es kann nicht sein, dass der Landrat einen KA-Beschluss nicht umsetzt“, so Henze gegenüber der örtlichen Presse. Ob absichtlich oder aus Unvermögen sei dahingestellt, in keinem der beiden Fälle sei es ein Ruhmesblatt für den Verwaltungschef. „Wir gewinnen zunehmend den Eindruck, dass er seiner Aufgabe vielleicht nicht gewachsen ist.“ Schließlich häuften sich in letzter Zeit die Vorgänge, die Anlass zu dieser Vermutung geben würden. Wenn beispielsweise ein Landrat gegen eine Verwaltungsvorlage stimme, die er ja zu verantworten habe, „steht die Glaubwürdigkeit solcher Vorlagen zur Debatte“.

Auf die Frage der Presse, wir die Mehrheitsgruppe damit nun umzugehen gedenke, hielten sich die Fraktionsvorsitzenden noch bedeckt. Man werde die Sache prüfen lassen, denn schließlich sei der Landrat zur Umsetzung von KA-Beschlüssen verpflichtet, die Rechtslage ist eindeutig.