Bohrschlamm – Verdachtsfälle im Landkreis Gifhorn

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Antrag für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bau, Energie und Regionalplanung

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

Bohrschlamm – Verdachtsfälle im Landkreis Gifhorn

 

Für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bau, Energie und Regionalplanung wird von der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN beantragt:

 

  • Sachstandsbericht der Verwaltung über Verdachtsflächen mit belastetem Bohrschlamm aus der Erdöl- und Erdgassuche im Landkreis Gifhorn, über die Lage dieser Flächen, über die hierzu vergebenen Aufträge, deren bisherige Ergebnisse, und über die diesbezüglich in Frage kommenden Maßnahmen, nebst Beratung über den Bericht.

 

  • Die Verwaltung zu beauftragen, insbesondere folgende Daten in die zukünftig zu erhebenden Informationen über Verdachtsflächen mit belastetem Bohrschlamm einzubeziehen:
    • Untersuchung des Grundwassers auf Spuren der Erdölgewinnung an allen Verdachtsflächen, sowie Dokumentation der jeweiligen Fließrichtung des Grundwassers
    • Erhebung über Wasserentnahmestellen in der Nähe der Verdachtsflächen
    • Nachprüfung, ob weitere Verdachtsflächen existieren, z.B. an ehemaligen Bahnhöfen mit Erdölverladung
    • Untersuchung insbesondere auf potentiell krebserregende Stoffe
    • Abgleich der Verdachtsflächen je nach örtlicher Lage mit den Daten des Krebsregisters Niedersachsen

 

 

Begründung:

Im Gebiet des Landkreises Gifhorn befinden sich 52 bisher bekannte Verdachtsflächen mit belastetem Bohrschlamm aus der Erdöl- und Erdgassuche (Quelle: Aller-Zeitung v. 10.01.2017 aufgrund Nachfrage beim Landkreis Gifhorn, Fachbereich Umwelt).

Diese Zahl ist nicht abschließend zu verstehen, es handelt sich lediglich um die bisher Bekannten Flächen. Im Landkreis Gifhorn liegen damit knapp ein Zehntel der in ganz Niedersachsen bekannten Verdachtsflächen.

Die Erdöl und Erdgas fördernden Unternehmen haben Anfang 2016 fünf Millionen Euro zugesagt, um die Flächen landesweit zu untersuchen. Mittel aus dieser Zusage müssten vom Landkreis gegebenenfalls beantragt werden, sie könnten nach Auskunft der Verwaltung bis 2021 Verwendung finden. Nach Sachstand Anfang Januar 2017 hatte der Landkreis den Auftrag vergeben, sämtliche Informationen zu den 52 bisher bekannten Verdachtsflächen zusammenzutragen, um sodann die weitere Vorgehensweise zu bestimmen.

Die Beratung im Ausschuss soll der Information über den Sachstand (Antrag zu a.)) dienen, darüber hinaus sollen in den Untersuchungsauftrag ausdrücklich die im Antrag aufgelisteten Anliegen des Wasser- und Gesundheitsschutzes aufgenommen werden(Antrag zu b.)).

Hierzu ist eine Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bau, Energie und Regionalplanung ggf. einzuberufen, da gegenwärtig noch keine solche Sitzung zeitnah terminiert ist.

Der Auftrag an die Verwaltung (Antrag zu b.)) wäre durch Beschluss des Ausschusses, falls erforderlich auch durch Beschluss des Kreistages zu erteilen.

 

 

Dr. Arne Duncker                                                                  Klaus Rautenbach