Rede: Unbegleitete minderjährige Geflüchtete

Rede Frank Warnecke im Kreistag am 21.Juni 2017  zum Antrag der AfD TOP 23

Sehr geehrter Herr Landrat, Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,

geflüchtete Kinder und Jugendliche, die allein nach Deutschland kommen und ihre Familien verlassen haben, gehören zu den schutzbedürftigsten Personengruppen überhaupt. Viele Jugendliche sind traumatisiert und bedürfen einer psychologischen Betreuung. Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen besagt, dass sie ein Recht darauf haben, dem Kindeswohl entsprechend untergebracht, versorgt und betreut zu werden. Dies sicherzustellen ist ein Anliegen von höchster Priorität.

Eine „Altersfeststellung“ oder „Altersbestimmung“ ist gar nicht möglich.

Diese Begriffe werden oft verwendet. Sie täuschen aber vor, man könne, mit welchen Methoden auch immer, das nicht bekannte oder strittige Alter eines jungen Menschen exakt bestimmen. Ärztinnen und Ärzte sprechen dagegen vielmehr von „Altersschätzung“ oder gegebenenfalls von „Altersfestsetzung“.

Für Röntgenaufnahmen zur Altersschätzung gibt es keine medizinische Indikation.

Schon deshalb ist diese Untersuchung unzulässig. Abgesehen davon, dass  diese Methode zur Klärung des Alters gar nichts beiträgt. Das Knochenalter kann nämlich vom chronologischen Alter um 2 bis 3 Jahre nach unten und nach oben abweichen. Ein junger Mensch, bei dem beispielsweise ein Hand-Knochenalter von 18 Jahren bescheinigt wird, kann demnach zwischen 16 und 20 Jahre alt sein, in Ausnahmefällen sogar 15-21 Jahre.

Die Anzahl ist äußerst gering.

Meine Damen und Herren, sofern die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge keine Dokumente vorweisen können, sehen die Regelungen zum behördlichen Verfahren der Altersfeststellung vor, dass das Jugendamt verpflichtet ist, eine Alterseinschätzung durch eine qualifizierte Inaugenscheinnahme vorzunehmen. Diese würdigt den Gesamteindruck, der neben dem äußeren Erscheinungsbild insbesondere die Bewertung der im Gespräch gewonnenen Informationen zum Entwicklungsstand umfasst. Dabei geht es darum, sich in der Regel unter Beteiligung mehrerer Fachkräfte einen Gesamteindruck von dem jungen Menschen zu verschaffen. Wie viel Fälle dies bislang insgesamt im LK Gifhorn betraf, haben wir bei der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13.06.2017 erfahren. Die Anzahl ist äußerst gering.

Die Beteiligung von Ärztinnen und Ärzten zur Feststellung des Alters von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist mit dem Berufsrecht nicht vereinbar,

da es sich dabei weder um eine Maßnahme zur Verhinderung noch um die Therapie einer Erkrankung handelt.  Zu dem kommen Röntgenstrahlen zum Einsatz, die potenziell gefährlich sind. Sie fallen unter die Röntgenverordnung, wonach ein Mensch nur zum Zwecke der Heilung Strahlungen ausgesetzt werden darf. Röntgen gegen den Willen der Betroffenen ist ohnehin nicht möglich. Ansonsten stellt das Röntgen zur Altersfeststellung den Straftatbestand der Körperverletzung dar, wenn nicht sogar eine qualifizierte Form der Körperverletzung. Der Deutsche Ärztetag hat aus ethischen Gründen bereits mehrfach jegliche Beteiligung von Ärztinnen und Ärzten zur Feststellung  des Alters mit aller Entschiedenheit abgelehnt. Ich frage mich, was die Antragsteller „geritten“ hat, eine derartige  Resolution zu formulieren und hier zur Abstimmung vorzulegen.  Sie ist einfach nur unmenschlich, sie ist abscheulich. Unglaublich und das betrifft nicht zuletzt auch ihre Sichtweise, was ein Flüchtling kosten bzw. was er nicht kosten darf.

Mit diesem Antrag stellen sie sich außerhalb des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Die Art und Weise wie Sie, die Herren der AfD, das tun ist einfach nur zynisch. Dafür sollten Sie sich schämen !

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie dieser Resolution nicht zuzustimmen.

 

Danke für ihre Aufmerksamkeit

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