Resolution zur schulischen Inklusion

Sehr geehrter Herr Landrat,

für die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stelle ich den Antrag, den folgenden Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 21.02.2018 aufzunehmen:

Inklusion eine Richtung geben – Kommunales Inklusionskonzept weiterentwickeln statt aussetzen

Es soll die Weiterentwicklung der schulischen Inklusion diskutiert und die folgende Resolution beschlossen werden:

Der Kreistag des Landkreises Gifhorn stellt fest:

Die Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist eine der ambitioniertesten Herausforderungen für unsere Gesellschaft. Die Lehrkräfte an unseren Schulen leisten eine herausragende Arbeit bei der Entwicklung der inklusiven Schule, die sich derzeit im Auf- und Ausbau befindet. Diese wichtige Arbeit gilt es zu unterstützen.

Dafür bedarf es konkreter Maßnahmen zur Umsetzung der schulischen Inklusion, viele Fragen der Weiterentwicklung der Inklusion sind noch nicht beantwortet und Probleme vor Ort müssen gelöst werden. Fest steht: Für die erfolgreiche Weiterentwicklung der Inklusion braucht es eine klare Richtung, mehr Personal und eine besseren Ausstattung der Schulen. Das Aufschieben des Auslaufens der Förderschule Lernen sorgt weiterhin für einen Mangel der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen an Niedersachsens Schulen und verhindert somit das Gelingen der inklusiven Beschulung. Das ist ein falsches Signal an die Lehrkräfte der Schulen, an die Eltern und die Schülerinnen und Schüler.

Wir fordern daher den niedersächsischen Landtag und die Landesregierung dazu auf:

  • Den Landkreis Gifhorn bei der Umsetzung der Inklusion stärker zu unterstützen und die benötigten Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
  • Die 50 Millionen Euro, die veranschlagt sind, um die Verlängerung der Förderschule Lernen zu finanzieren, lieber in die Weiterentwicklung der Inklusiven Schule zu stecken.
  • Für eine bessere Ressourcenverteilung der knappen Mittel zu sorgen und die inklusiven Schulen dabei nicht zu benachteiligen
  • Den massiven Personalmangel an den Schulen anzugehen, d.h.
    • Mehr pädagogische Fachkräfte einzustellen
    • Multiprofessionelle Teams aufzubauen
    • Den Ausbau der Schulsozialarbeit voranzutreiben
    • Für mehr Studienplätze der entsprechenden Studienfächer, wie der Sonderpädagogik (insbesondere auch im Bereich Sprache und Hören) zu sorgen,
  • Schnellstmöglich eine niedrigschwellige und regional verankerte Beratungs- und Unterstützungsstruktur im Landkreis Gifhorn aufzubauen. Das RZI soll hierbei eine tragende Rolle spielen und auch die mobilen Dienste müssen ausgebaut und besser ausgestattet werden.
  • Die benötigten untergesetzlichen Regelungen für die Arbeit an der inklusiven Schule endlich auf den Weg zu bringen, etwa den Nachteilsausgleich
  • Regionale Lösungen bei der Umsetzung der Inklusion zu ermöglichen und zu unterstützen
  • Sich gegenüber dem Bund für mehr Unterstützung von Land und Kommunen einzusetzen.

Die Verwaltung wird dazu aufgefordert:

  • Keinen Antrag auf Verlängerung des Aufnehmens von Schülern in den Förderschulen Lernen in Gifhorn und Wittingen zu stellen und von der Einrichtung sogenannter Lerngruppen abzusehen.
  • Einen Zeitplan für zur Weiterentwicklung des Regionalen Inklusionskonzeptes unter Beteiligung aller betroffener Akteurinnen und Akteure vorzulegen.
  • Sich auf Landesebene für die Umsetzung der Inklusion und die benötigte Unterstützung einzusetzen.

Begründung:

Die Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist eine der ambitioniertesten Herausforderungen für unsere Gesellschaft. Sie hat das Ziel, das Menschenrecht auf gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben zu verwirklichen, und geht von dem Kerngedanken aus, dass nicht die Menschen sich in einen bestehenden Rahmen integrieren müssen, sondern dass die Rahmenbedingungen in der Gesellschaft so zu entwickeln sind, dass alle Menschen in ihrer Verschiedenheit teilhaben können. Der gleichberechtigte und barrierefreie Zugang von Schülerinnen und Schülern, die einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben, ist Teil eines umfassenden Konzepts einer inklusiven Schule. Erst wenn alle Menschen in ihrer sozialen und kulturellen Unterschiedlichkeit teilhaben können und anerkannt werden, kann sich die Vielfalt der Begabungen entwickeln und allen Kindern und Jugendlichen erfolgreiches Lernen ermöglicht werden. Dabei ist der Blick auf die Entwicklungschancen eines jeden Kindes das zentrale Element einer Pädagogik der Vielfalt und Ermutigung.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Rautenbach