Erdölförderung im Trinkwasserschutzgebiet

Symbolfoto
Rede von Christian Schroeder im Kreistag am 21. Februar 2018
zu TOP 9 Erdölförderung im Trinkwasserschutzgebiet Schönewörde
Christian Schroeder
Christian Schroeder

 

Herzlich willkommen! Ja, herzlich willkommen zu diesem Kasperletheater, welches die AfD hier aufführt. Wieder einmal schlecht vorbereitet, so kennen wir sie!

Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrter Vorsitzender, liebe Kollegen und Kolleginnen, sehr geehrte Presse,

es freut uns, dass wir mit Imke Byl eine Frau im Landtag haben, die aufpasst! Natürlich hat auch Tobias Heilmann hier die richtigen Forderungen aufgestellt, wofür ich mich ausdrücklich bei ihm bedanke. Im Koalitionsvertrag auf Landesebene finden wir lediglich einen Prüfauftrag. Der sollte nun auch Ergebnisse liefern.

Die Fraktion der Grünen im Landtag hat einen Antrag https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/landtag/plenarinitiativen/artikel/antrag-unser-trinkwasser-schuetzen-foerderung-von-erdoel-und-erdgas-in-wasserschutzgebieten-sofort-s.html auf den Weg gebracht um ein Verbot von Bohrungen und bis dahin ein Moratorium zu erwirken.

Als wir im letzten Jahr an gleicher Stelle über die Altlasten der Ölindustrie sprachen betrachteten wir Grünen auch die aktuellen Pläne der DEA. Die Sinnhaftigkeit einer neuerlichen Bohrung stellte zu der Zeit kaum jemand in Frage. Auch die Problematik, dass hier im Trinkwasserschutzgebiet gearbeitet wird, kam kaum zur Sprache. An den Plänen zum Vorgehen der DEA gab es so gut wie kein Interesse. Bereits am 17.5. letzten Jahren lud die DEA zu einem, wie sie es nannte „Informationsmarkt“ nach Oerrel, ganz in die Nähe des geplanten Bohrplatzes. Trauriges Ergebnis: 25 Anwesende, davon 2 Lokalpolitiker: Herr Bürgermeister Andreas Taebel und der Kreistagsabgeordnete Christian Schroeder. Die Presse war einzig durch Paul Gerlach vertreten, der im Nachgang sehr gut recherchiert berichtete.


Schauen wir uns doch nun einmal die Pressemitteilung der DEA zur Sondierungsbohrung „Hankensbüttel-Süd 96 und 97“an:

Sie lässt einen bei einigen Aussagen doch sehr nachdenklich werden….

…nein SCHAUDERN:

unter anderem heißt es da: […] sie dienen als Schutz für den Bohrungsabschnitt bis 80 Meter Tiefe, in dem sich Süßwasser führende Schichten befinden KÖNNTEN […]  KÖNNTEN?

Ganz offensichtlich sind sich die verantwortlichen und beteiligten Personen noch nicht einmal über die geologischen, geschweige denn die hydrogeologischen Gegebenheiten wenige Meter unter ihren Füßen im Klaren, ABER sie wollen Erdöl fördern. 

Schauen wir weiter:

Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Schönewörde […]“.

Die genannte Verordnung ist zwischenzeitlich 17 Jahre alt, trägt damit auch längst nicht mehr den aktuellen Entwicklungen in Sachen Umweltschutz/Grundwasserschutz vollumfänglich Rechnung. Gemäß § 4 Punkt 49 a) ist nach dieser Verordnung der Bohrlochbergbau in der Schutzzone IIIB bedingt zulässig, ein Sachverhalt welcher dringend geändert werden muss.

Wir müssen in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses dringend die nötigen Maßnahmen besprechen, um die Verordnung für Wasserschutzgebiete auf den aktuellen Stand zu bringen!

 

Noch etwas zum Nachdenken:
Generell darf bekanntlich durch die Fracking-Gesetzesnovelle in Trinkwasserschutzgebieten nicht gefrackt werden. Unter Anderem sagt Stefan Wenzel, ehemaliger Umweltminister, dass ohne Fracking ertragreiche Öl- und Gasbohrungen in Niedersachsen gar nicht mehr möglich sind. Befürchtung vieler Bürger vor ORT und auch bei der DEA-Veranstaltung im letzten Jahr: Erst ankündigen ohne Fracking zu bohren, um es dann später umzusetzen! Aufpassen müssen WIR!

 

Nun muss ich doch noch einmal etwas zum Antrag der AfD sagen:

Fachliche, inhaltliche Aufarbeitung können wir an der Stelle wohl kaum erwarten. Da haben wir uns nach diversen schlecht vorbereiteten Anträgen auch schon alle dran gewöhnt. In der Begründung wird mit dem Zusatz „Heimat- und Bürgerpartei“ geworben! Gehen sie einmal davon aus, dass ALLLE hier anwesenden Personen Bürger sind, sich für die Belange der Mitbürger einsetzen und sich ihrer Heimat verpflichtet fühlen!Ja, auch wir GRÜNE! Fast alle hier machen das Ehrenamtlich und sind Teil der Bürgerschaft!!!

Die Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist zu Recht wettbewerbsrechtlich angreifbar, führen diese den Bürger schließlich in die Irre!“

SIE werben hier mit SELBSTVERSTÄNDLICHKEITEN!