Wasserschutzgebiete

Antrag: Überarbeitung der „Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Schönewörde des Wasserverbandes Gifhorn vom 31.08.2000“ 

Sehr geehrter Herr Landrat,

nachfolgenden Antrag übersende ich ihnen mit der Bitte, diesen in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bau, Energie und Regionalplanung (21.03.2018) zu behandeln.

Der Kreistag möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Schutzverordnungen für Wasserschutzgebiete im Landkreis Gifhorn, insbesondere für den Bereich der geplanten Bohrungen „Hankensbüttel Süd“, zu überarbeiten, wobei in den zu erstellenden Neufassungen der Bohrlochbergbau in den im Landkreis gelegenen Wasserschutzgebieten als unzulässig zu erklären ist.

Begründung:

Die oben genannte Verordnung für Schönewörde ist zwischenzeitlich 18 Jahre alt, trägt damit auch längst nicht mehr den aktuellen Entwicklungen in Sachen Umweltschutz/Grundwasserschutz vollumfänglich Rechnung. Insbesondere: Gemäß § 4 Punkt 49 a) ist nach dieser Verordnung der Bohrlochbergbau in der Schutzzone IIIB bedingt zulässig, ein Abschnitt, welcher dringend geändert werden muss um die geplanten Bohrungen zu verhindern.

Parallele Regelungen zur Zulässigkeit von Bohrungen sind auch in anderen Wasserschutzgebieten zu befürchten, so dass vorsorglich auch die weiteren Schutzverordnungen anzupassen sind. Hierdurch können vorausschauend auch Bohrungen in anderen Wasserschutzgebieten erschwert bzw. verhindert werden.