Ein Bärendienst für den Wolf

Leserinnenbrief zum Kommentar auf Seite 2 im Isenhagener Kreisblatt vom 5.5.2018

Don’t you have a gun?“ Ein Bärendienst für den Wolf

Nicht Stefan Wenzel hat den Wolf „heiliggesprochen“, sondern – wenn man so will – wird das Tier durch das Washingtoner Artenschutzabkommen sowie die Berner Konvention  heiliggesprochen“, d-h. strengstens geschützt.

Deutschland hat beide Abkommen ratifiziert, so dass diese völkerrechtlich verbindlich sind.

Durch das Bundesnaturschutzgesetz unterliegen Wölfe im gesamten Bundesgebiet über § 44 BNatschG einem strengen Schutz.

Ebenso ist Deutschland als EU-Mitgliedsstaat gemäß der sogenannten Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie rechtlich dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Wölfe langfristig einen lebensfähigen Bestand aufbauen können.

Es gebietet die journalistische Sorgfaltspflicht nicht zu suggerieren, ein grüner Landespolitiker könne aus eigener Machtvollkommenheit diese Rechtslage außer Kraft setzen und den Wolf „ideologisch verklären“. Seit November 2017 ist Minister Wenzel nicht mehr im Amt, sondern eine große Koalition trägt die Verantwortung.

Ebenso ist es fragwürdig, den Eindruck zu erwecken, in Kanada ginge es zu wie im Wilden Westen: „ Don’t you have a gun?“ Die Anzahl der Abschüsse von Wildtieren ist streng geregelt. Die Jäger müssen z.B. im Yukon Territorium bei einer Behörde pro Tier eine Abschuss-Lizenz käuflich erwerben. Je seltener das Tier, umso höher ist der Preis.

In der Tat kommt es in Kanada vor, dass sich ein Bär in ein Wohngebiet verirrt. Die Anwohner nehmen dann nicht die Flinte aus dem Schrank und ballern los, sondern informieren die Ranger, die in kürzester Zeit eine Bärenfalle aufstellen und das so gefangene Tier wieder in der Wildnis aussetzen.

Mit Kommentaren wie diesen – „ Don’t you have a gun?“ – wird dem Wolf ein „Bärendienst“ geleistet und die Stimmung angeheizt.

gez. Elisabeth Dietz-Schneider