Anfrage zur Arbeitsaufnahme Geflüchteter

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Anfrage zur Beantwortung in der Kreistagssitzung am 12.12.2018

es hatte in den letzten Monaten mehrfach problematische Situationen gegeben, wenn Geflüchtete, die ein Arbeitsangebot oder auch ein Ausbildungsangebot im Landkreis Gifhorn erhalten hatten, die Arbeitsaufnahme seitens der Ausländerbehörde verweigert wurde. Dabei bezog sich die Landkreisverwaltung auf die Rechtsgrundlage, vorrangig auf einen Erlass des Innenministeriums. Die Ausländerbehörde platzierte auch einen Aushang in den Ausländerunterkünften, in denen pauschal die Arbeitsaufnahme von Dublin-Fällen untersagt wurde.
Mittlerweile liegt die Beantwortung einer Kleinen Anfrage im Landtag vor, die die rechtlichen Grundlagen folgendermaßen darstellt.

– In den vergangenen Jahren sind die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für den Arbeitsmarktzugang von Asylbewerberinnen und -bewerbern gesenkt worden.
– Liegt kein Arbeitsverbot vor, kann die Ausübung einer Beschäftigung im Ermessenswege erlaubt werden.
– Das von der Ausländerbehörde ausgehängte Schreiben war geeignet, Missverständnisse auszulösen.

 

Wie gedenkt die Landkreisverwaltung zukünftig mit dem beschriebenen Sachverhalt umzugehen, wird die Beratung des niedersächsischen Innenministeriums dazu führen, dass die Ausländerbehörde ihren Ermessensspielraum stärker im Sinne der Menschen und des Arbeitsmarktes ausübt?

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Rautenbach