Sehr geehrter Herr Landrat,
ich lege den folgenden Antrag für den Ausschuss für Verkehr, ÖPNV und Straßenbau vor:
Antrag für den Ausschuss zur Behandlung im nächsten Ausschuss für Verkehr, ÖPNV und Straßenbau am 12.11.2018 und den auf diesen Ausschuss folgenden Kreisausschuss
Der Tagesordnungspunkt
Antrag der Jägerschaft Gifhorn e.V. – Ausweitung der Bezuschussung der Wildwarnreflektoren an Kreisstraßen und Zwischenbilanz
wird erneut behandelt. Der im Fachausschuss (09.10.2018) und Kreisausschuss (16.10.2018) wird aufgehoben, der Zuschussantrag wird abgelehnt.
Begründung:
Gemäß § 71 in Verbindung mit § 59 (3) NKomVG können Beschlüsse aufgehoben werden, wenn „sich die Sach- und Rechtslage wesentlich verändert hat“ (§ 6 (4) geltende Geschäftsordnung des Kreistages).
Dies ist hier der Fall. Im Fachausschuss am 09.10.2018 ist kein schlüssiger Nachweis erbracht worden, in welchem Maße die Aufstellung von Reflektoren Wildunfälle verhindert hat. Ganz im Gegenteil ist in der Vorlage zum Fachausschuss nicht und im Kreisausschuss mündlich auf eine neue Studie der Universität Göttingen hingewiesen worden, um die Bezuschussung zu begründen.
Diese Studie kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass Wildwarnreflektoren wirkungslos sind. Insofern ist eine Bezuschuss dieser Maßnahme nicht sinnhaft.
Eine Zusammenfassung der Studie wird diesem Antrag beigefügt, auch ein Hinweis zum Download der Ergebnisse.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Rautenbach
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