Antrag „Sicherer Hafen“

Antrag zur Beschlussfassung im Ausschuss für Soziales und Integration am 12.03.2019 und auf den auf diese Sitzung folgenden Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages

Sehr geehrter Herr Landrat,

ich stelle für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Behandlung des folgenden Antrages in der o.a. Beratungsfolge

  1. Der Kreistag Gifhorn bekennt sich zu seiner Verantwortung, Menschen zu helfen, die durch Krieg, Verfolgung und andere Notlagen ihre Heimat verlassen haben und in Deutschland Zuflucht suchen. Der Landkreis Gifhorn hat mit der Unterstützung zahlreicher hauptamtlich und ehrenamtlich wirkenden Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen Jahren den Geflüchteten Obdach und Hilfe gewährt und wird dies auch in Zukunft tun.
  2. Der Landkreis Gifhorn ist bereit, Geflüchteten im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten Obdach und Hilfe zu gewähren, dies gilt auch für in Seenot Geratene.
  3. Unabhängig von den verschiedenen Positionen zur Asyl- und Migrationspolitik, die in diesem Kreistag vertreten sind, bekennt sich dieser Kreistag klar zum Menschenrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
  4. Der Kreistag setzt ein klares Zeichen der Menschlichkeit und Offenheit dieses Landkreises und seiner Menschen und deklariert den Landkreis Gifhorn zu einem „Sicheren Hafen“. Im Rahmen ihrer Möglichkeit nimmt der Landkreis Geflüchtete auf.

Begründung:

Mehr als 1.500 Menschen sind im Jahre 2018 im Mittelmeer ertrunken, die Dunkelziffer ist nach Berichten neutraler Beobachter deutlich höher.

Die zivilgesellschaftliche parteiunabhängige Initiative Seebrücke protestiert bereits seit einiger Zeit gegen das Sterben Unschuldiger im Mittelmeer und die Kriminalisierung von Seenotrettern. Immer wieder gibt es Fälle, in denen Menschen aus dem Meer gerettet werden, aber die Häfen in Malta oder Italien die Einfahrt der Schiffe mit Geretteten an Bord nicht zulassen.

Viele kommunale Gebietseinheiten in Europa, in Deutschland zum Beispiel die Städte Köln, Osnabrück, Oldenburg, Braunschweig oder auch der Landkreis Hildesheim haben sich bereits solidarisiert und angeboten, in Seenot geratene Menschen aufzunehmen.

Der Landkreis Gifhorn sollte ebenfalls ein Zeichen für Menschlichkeit und Solidarität setzen. In den letzten Jahren hat die Bevölkerung des Landkreises gemeinsam mit Verwaltung und Politik gezeigt, dass sie bereit und fähig ist, geflüchtete Menschen aufzunehmen und zu integrieren. Diesen Weg muss im Landkreis Gifhorn weitergehen und damit ein deutliches Zeichen der Menschlichkeit und Offenheit unseres Landkreises und seiner Menschen setzen – und dadurch auch ein Gegengewicht zu steigender Fremdenfeindlichkeit und Hass gegenüber hilfsbedürftigen Menschen setzen.

Dieser Beschluss ergibt sich aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Maßstab allen Handelns verpflichtet alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, in der Verantwortung vor Gott und den Menschen dem Frieden der Welt zu dienen. Daraus ergibt sich das Recht aller Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2) und weiterhin das Gebot, dass niemand auf Grund seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. (Artikel 3)

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Rautenbach