Glosse

Die Geschäftsordnung des Kreistages

– man muss sich auskennen

Ich hatte bereits im letzten Sommer einige Ausführungen zur Geschäftsordnung in unserem Kreistag gemacht. Oft wird dieses Instrument unterschätzt, vielfach hat irgendwann die Verwaltung einmal einen Vorschlag gemacht, oft auf der Basis einer Mustervorlage. Im Laufe der Jahre wird sie in den meisten Gremien durchgewinkt, hin und wieder von interessierter Stelle an einzelnen Punkten eine Änderung vorgeschlagen.

Die Geschäftsordnung im Landkreis Gifhorn bietet Möglichkeiten, unangenehme Wahrheiten von der Öffentlichkeit fernzuhalten. So ist es mehrfach gelungen, grüne Anträge bereits im nichtöffentlichen Kreisausschuss final zu beschließen. Eine in vielen Gremien in der Geschäftsordnung übliche Bürgerfragestunde ist hier ins Benehmen des Landrates und des Kreistagsvorsitzenden gestellt und als wir den Einzelantrag zur Erweiterung der Tagesordnung um eine Bürgerfragestunde gestellt haben, wurde dieser Antrag von der Betonmehrheit abgelehnt.

In der turbulenten Kreistagssitzung am 13.12.2019 gab es wieder eine turbulente Geschäftsordnungsdiskussion, die einer gewissen Komik nicht entbehrte.

Es gibt in der Geschäftsordnung § 16 „Anfragen“. Jedes Kreistagsmitglied kann Anfragen zu „kreisbezogenen Angelegenheiten“ stellen. Diese Anfragen müssen schriftlich eingereicht werden und sie werden „von der Landrätin/dem Landrat mündlich beantwortet“.

Zum Kreistag am 13.12.2019 hatte die AfD mal wieder eine Anfrage gestellt, auf Nachfrage des Landrates war ihr Vorsitzender bereit, dass nicht mündlich beantwortet, sondern die Antwort dem Protokoll beigefügt wird.

Das nun rief Nicole Wockenfuß auf den Plan, sie bestand auf dem Verlesen der Anfrage und der Antworten. Große Unruhe im Saal, man wollte endlich zur Gänsekeule. Nicole blieb aber hartnäckig, sie beantragte, dass die Geschäftsordnung eingehalten würde. Werner Warnecke als Kreistagsvorsitzender wollte das Verlesen auch unbedingt verhindern und argumentierte erst einmal, dass Nicoles Antrag durch die Geschäftsordnung nicht abgedeckt würde. Außerdem sei der Antragsteller mit dem Verlesen einverstanden.

Wir bestanden aber auf Einhaltung der Geschäftsordnung. Nun polterte Detlef Tanke los und beschimpfte Nicole und argumentierte mit der Geschäftsordnung. Das nun wieder ist Detlefs Tanke Problem seit langem, er redet zwar sehr überzeugend und laut, ist aber im Detail nicht immer sattelfest, das ist aber nicht wichtig, wenn man für das Große und Ganze da ist und zu viele Ämter hat. Jedenfalls kennt er die Geschäftsordnung in diesem Punkt nicht.

Die Rettung nahte für den Kreistagsvorsitzenden mit der Verwaltung: Man grub § 24 der Geschäftsordnung aus:

Der Kreistag und der Kreisausschuss können für die Dauer einer Sitzung oder für einzelne Verhandlungsgegenstände die Aufhebung oder Änderung von Bestimmungen dieser Geschäftsordnung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen, stimmberechtigen Mitgliederzahl beschließen.“

Das ist dann das Mittel der Wahl, wie man kleine widerborstige Oppositionsfraktionen außer Gefecht setzen kann.

Leider hat es aber in diesem Fall nicht geklappt, offenbar haben nicht alle in der Betonmehrheit die Regelung mit ihren Möglichkeiten verstanden, die 2/3 – Mehrheit kam jedenfalls nicht zustande, der Landrat musste die Anfrage vorlesen.

Worum ging es? Die AfD wollte mal wieder wissen, wie viel Geld der Kreistag für Geflüchtete ausgegeben hat, konkret für die nicht begleiteten jugendlichen Geflüchteten. Die Antwort konnte die AfD wohl nicht zufriedenstellen, denn die Landeszuweisungen für diese Tätigkeit war deutlich höher als die Aufwendungen des Landkreises.

Klaus Rautenbach