Rede Rüdiger Wockenfuss im Kreistag am 23. Juni 2020 zum Antrag:
Rückzahlung der Kreisumlage an die Kommunen im Landkreis Gifhorn
Die Finanzarithmetik zwischen dem Landkreis Gifhorn einerseits und den Gebietseinheiten andererseits ist in den letzten Jahren aus dem Gleichgewicht geraten und hat sich zu Gunsten des Landkreises deutlich, etwa in einer Größenordnung von 20 Mio. Euro, verschoben.
Diese Größenordnung zeigt sich sowohl in der Begründung zu unserem Antrag vom 25.2.2020 als auch in der Stellungnahme der Verwaltung. Deutlich werden nämlich die Ergebnisüberschüsse und die Höhe der liquiden Mittel im Kernhaushalt des Landkreises.
§ 15 Abs.1 NFAG schafft Klarheit: „Soweit die Erträge eines Landkreises seinen Bedarf nicht decken, ist eine Umlage von den kreisangehörigen Gemeinden, Samtgemeinden und gemeindefreien Gebieten zu erheben.“
Für Ergebnisüberschüsse in der Größenordnung von 15,8 Mio. Euro (2015) oder 7,9 Mio. Euro (2016), also Überschüssen nach Deckung des Bedarfs, ist daher kein Raum!
Dass eine Summe von 20 Mio. Euro hinsichtlich des Ungleichgewichts im Raum steht, ist hierbei scheinbar unstrittig. Denn der Antrag der MegaKo sieht Stundungsmöglichkeiten von bis zu 20 Mio. Euro vor, die Kreisverwaltung legt heute einen Antrag vor, der eine Stundung und eine Sofortzahlung ebenfalls über zusammen 20 Mio. Euro vorsieht und die Hauptverwaltungsbeamten der Gebietseinheiten fordern mit Schreiben vom 29.5.2020 die Zahlung von 20 Mio. Euro vom Kreis.
Es geht also jeweils um 20 Mio. Euro!
Das Schreiben der Hauptverwaltungsbeamten liegt allen Fraktionen vor. In dem Schreiben heißt es: „ … möchte ich erneut dafür werben, finanzielle Sofortmaßnahmen auf den Weg zu bringen, die den Gebietseinheiten schon kurzfristig zu deutlichen Entlastungen verhelfen. … Wir wünschen uns daher … konkrete und der Höhe nach angemessenen Soforthilfemaßnahmen.
Wir als die verantwortlichen Kommunalpolitiker müssen die finanziellen Auswirkungen unserer Entscheidungen bedenken. Klar ist, dass der Landkreis über liquide Mittel von mehr als 20 Mio. Euro verfügt, also zur Finanzierung der Auszahlung an die Gebietseinheiten lediglich die auf den Konten vorhandenen Finanzmittel zur Auszahlung bringen muss, während die Kommunen die Kreisumlage quasi über Liquiditätskredite finanzieren oder Stundungsanträge beim Kreis stellen müssen.
In dieser krisenhaften Situation ist die sofortige Auszahlung und nicht die Stundung das Gebot der Stunde!
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