Umwelt-und Klimaschutzpreis

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt den Antrag, dass im nächsten Ausschuss für Umwelt, Bau, Energie und Regionalplanung am 26.03.2020 der folgende TOP auf die Tagesordnung kommt und danach in den auf diese Sitzung folgenden Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages behandelt und beschlossen wird. Dabei ist die angefügte Richtlinie untrennbarer Teil der Beschlussfassung.

Auslobung eines Umwelt- und Klimaschutzpreises im Landkreis Gifhorn

Begründung:

  1. Am 22.10.2019 wurde im Kreistag auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Entscheidung über einen Umweltpreis vertagt.
  2. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Zeit zu einer Recherche genutzt und bei anderen Gebietseinheiten die unterschiedlichen Ansätze miteinander verglichen.
  3. Diese Recherche führte zu der Überlegung, dass aus konkretem Anlass die Bezeichnung für diesen Preis erweitert werden muss, weil es vorrangig darum gehen muss, wie mit einer solchen Auslobung die Erreichung der Klimaschutzziele der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland gefördert werden kann.
  4. Aus dieser grundsätzlichen Überlegung sind die im Anhang beigefügten Richtlinien entstanden.

Dr. Arne Duncker

Klaus Rautenbach

Richtlinien für die Vergabe des Umwelt- und Klimaschutzpreises des Landkreises Gifhorn

  1. Zweckbestimmung

Der Umwelt- und Klimaschutzpreis wird jährlich für Leistungen vergeben, die in besonderem Maße zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung beitragen, sowie für vorbildliche Maßnahmen zur Umsetzung der Klimaschutzziele der EU und der Bundesrepublik Deutschland.

Grundsätzlich können sowohl technische Maßnahmen (z.B. hochwertige energetische Sanierung von Gebäuden, innovative energieeffiziente Produktion, Nutzung von erneuerbarer Energie) als auch energiesparende Verhaltensweisen (z.B. Energiesparmaßnahmen, klimaschonendes Mobilitätsverhalten, Aufklärungsarbeit) als Wettbewerbsbeiträge eingereicht werden.

  1. Themen

Preiswürdig sind vorbildliche und innovative Maßnahmen und Projekte zur Energieeinsparung, Verringerung von CO2 und anderen Treibhausgasen, Erhöhung der Energieeffizienz, Ressourcenschonung, Verminderung von Umweltbeeinträchtigung und Maßnahmen für klimafreundliche Verhaltensänderung aus den folgenden Bereichen:

  • Erneuerbare Energien
  • Energieeffizienz
  • Bewusstseinsbildung
  • Beschaffungswesen
  • Natur- und Artenschutz
  1. Bewerbung

Bewerben können sich alle Personen, Institutionen, Organisationen mit Sitz im Landkreis Gifhorn. Dabei werden die folgenden Kategorien definiert:

  • Kategorie 1: Privatpersonen und Haushalte
  • Kategorie 2: Vereine, Kindergärten, Schulen, Organisationen, Initiativen, Kinder- und Jugendgruppen
  • Kategorie 3: Unternehmen, Betriebe, öffentliche Einrichtungen, Kommunen

Die Bewerbungen erfolgen schriftlich oder elektronisch und müssen die folgenden Dokumente enthalten:

  • Bewerbungsbogen
  • Projektbeschreibung
  • Projektbilder
  1. Kriterien für die Auswahl der Preisträger
  • Relevanz für den Klimaschutz im Landkreis Gifhorn
  • Vorbildfunktionen
  • Maßnahme geht über gesetzlich vorgeschriebene Anforderungen hinaus
  • Innovationsgehalt
  • Praxisbezug
  • Messbarkeit von Energie- und Treibhausgas-Einsparungen
  1. Preise und Preisverleihung

Der Preis wird in Form eines Jurypreises auf einer repräsentativen Veranstaltung des Landkreises verliehen. Dabei gilt die folgende Regelung:

  • Kategorie 1 Preisgeld 2000€ / 1000€ / 500€
  • Kategorie 2: Preisgeld 10.000€ / 5.000€ / 2.500€
  • Kategorie 3: kein Preisgeld
  1. Jury

Die Jury besteht aus jeweils einer Person aus den folgenden Bereichen

  • Landkreis Gifhorn Stiftung
  • Fachbereichsleitung Umwelt
  • Kreistagsfraktionen
  • BUND
  • KONU