Anrede
hiermit bitte ich Sie, folgende Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der nächsten Sitzung
des Rates zu beantworten.
Im letzten „KURT-Magazin“ gab es eine umfangreiche Berichterstattung zu den
Bohrschlammgruben im Landkreis Gifhorn, u. a. war auch die Stadt Gifhorn mit vier
Bohrschlammgruben genannt.
Seit 2015 gibt es einen Förderfonds in Höhe von 5 Millionen Euro, der die Kosten für die
Untersuchungen auf Altlasten zum größten Teil trägt. Von diesem Fond wurden bis heute nur 2
Millionen Euro abgerufen. Dieser Fond läuft in Kürze aus, so dass die übrigen Gelder wieder an
die Industrie, die den Förderfond mit Geld ausgestattet hatte, zurückfließen.
Es geht im Stadtgebiet um die Bohrschlammgruben Gifhorn Nord 1, Gifhorn-Neubokel, Gifhorn 75
und Gifhorn 101. Nachzulesen auf der Interaktiven Karte, Ausschnitt Landkreis Gifhorn, erstellt
vom „KURT Magazin“.
Originalkarte NIBIS Kartenserver vom LBEG
https://nibis.lbeg.de/cardomap3/?TH=BOHRKW
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Wer ist zuständig für die vier Bohrschlammgruben in der Stadt Gifhorn,
der Landkreis Gifhorn oder das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)?
2. Wieviele der Schlammgruben im Stadtgebiet sind untersucht worden?
3. Welche Erkenntnisse hat man bei einer evtl. Untersuchung bekommen?
4. Hat sich die Stadt Gifhorn bemüht, die nicht untersuchten Bohrschlammgruben vom
Landkreis oder LBEG untersuchen zu lassen?
a. Wann?
b. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
5. Wie sind die Zuständigkeiten bei einer Untersuchung und evtl. Sanierung der Gruben
geregelt?
6. Wann ist mit einer Sanierung der evtl. Altlasten zu rechen und wer trägt die Kosten?
7. Wenn nicht saniert wird, wer kontrolliert regelmäßig die Bohrschlammgruben ob
Gefahrstoffe in die Umwelt gelangen?
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Wockenfuß
Fraktionsvorsitzende