Ausnahme von Ausgangsperre für Lieferdienste

Eilantrag

für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stelle ich den folgenden Antrag für den Kreisausschuss. Da aus nachvollziehbaren Gründen Eilbedürftigkeit besteht, ist dieser Antrag spätestens am 21.01.2021 im Umlaufverfahren zu entscheiden.

Veränderung der verhängten Ausgangssperre

  1. Die verhängte Ausgangssperre tritt erst um 22.00 Uhr statt um 20.00 Uhr in Kraft.
  1. Für den Fall, dass dieser Antrag keine Mehrheit erhält, wird beantragt:
  • Für die Gastronomie gilt für die Zeit bis 22.00 Uhr eine Ausnahme von der Ausgangssperre, wenn Speisen und Getränke durch eine Einzelperson geliefert oder abgeholt werden.
  • Mit den Taxiunternehmen wird vereinbart, dass sie Lieferdienste für die Gastronomie übernehmen können. Eine mögliche Kostenaufteilung könnte aus einer Drittelung zwischen Kund*innen, Gastrom*innen und Landkreis bestehen, falls ein Vertragsverhältnis zwischen Taxiunternehmen und gastronomischem Betrieb geschlossen wird.

Begründung:

  1. Beim Einkaufsverhalten hat es in der Corona-Zeit eine Veränderung gegeben, auch ältere Menschen nutzen bewusst auch die späteren Abendstunden.
  1. Die angeordnete Einschränkung gefährdet ein weiteres Mal die Existenz gastronomischer Betriebe. Mit viel Aufwand haben viele Betriebe einen Außer-Haus-Verkauf realisiert. Dieser Betrieb hat ohnehin nur ein klägliches Überleben der Betriebe ermöglicht. Es kann nicht sein, dass diese Investition umsonst war. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vermisst bei dieser Einschränkung die Sinnhaftigkeit, da es sicherlich keine Nachweise darüber gibt, dass der Außer-Haus-Betrieb der gastronomischen Betriebe zu Infektionsherden geführt hat.
  1. Die Taxiunternehmen in den Bringdienst einzubeziehen, ist andernorts ein praktiziertes Verfahren. Im konkreten Fall macht es Sinn, dass sich der Landkreis finanziell beteiligt, um die Existenzgrundlage dieser Betriebe zu erhalten. Ein solches Verfahren könnte auch die Anzahl der Kontaktpersonen bei Außer-Haus-Geschäften deutlich reduzieren.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Rautenbach

Christian Schroeder