Ehrengräber Gifhorner Persönlichkeiten

Im Namen unserer Fraktion möchte ich die zwei Kritikpunkte benennen und erläutern, die wir mit der Verwaltungsvorlage verbinden:

  1. Die Auswahl der Personen, die zunächst geehrt werden sollen.
  2. Die Einbettung des Formats Ehrengrab in die Erinnerungskultur in Gifhorn.

Auswahl der Personen

Zunächst zum ersten Kritikpunkt: Geehrt werden sollen Max Habermann und Ulrich Goerdeler. Bei beiden Personen wird „Opfer des Nationalsozialismus“ als Ehrungsgrund angegeben. Nun ist es per se kein Verdienst, Opfer gewesen zu sein. Der Verdienst kann also nur in den Handlungen liegen, die jemanden zum Opfer haben werden lassen. Bei Max Habermann ist dies der Widerstandskampf gegen den Nationalsozialismus. Von Ulrich Goerdeler ist mir nicht bekannt, dass er im Widerstand aktiv war. Ulrich Goerdeler war zwar Sohn des Widerstandskämpfers Carl Friedrich Goerdeler und wurde in diesem Zusammenhang auch verhaftet. Aber aus den Umstand, Sohn von jemanden zu sein, leitet sich im Allgemeinen kein Verdienst ab.

Hagen Schink

Ulrich Goerdelers Verdienst kann nach meinem aktuellen Wissensstand also nur im zweiten Ehrungsgrund liegen: Er ist Ehrenplakettenträger. Laut Website der Stadt Gifhorn wurde die Ehrenplakette für Verdienste als Mitglied im Rat und Verwaltungsausschuss und als Mitbegründer des Otto-Hahn-Gymnasiums verliehen. Welche Verdienste sich Ulrich Goerdeler im Rat und Verwaltungsausschuss neben der reinen Mitgliedschaft genau erworben hat, ist nicht ohne weiteres nachvollziehbar. Auch Ulrich Goerdelers besonderes Engagement für das OHG ist nicht offensichtlich erkennbar: Er wird nicht namentlich in der Geschichte des OHG auf der Website des Gymnasiums erwähnt.

Die zugegebenermaßen oberflächliche Recherche und die wenig hilfreiche Verwaltungsvorlage geben keine Anhaltspunkte für besondere Verdienste um die Stadt Gifhorn durch Ulrich Goerdeler.

Es verbleibt Max Habermann, dessen einzige offensichtlich erkennbare Verbindung zu Gifhorn dessen Suizid im Gifhorner Gerichtsgefängnis ist. Die Verwaltungsvorlage erklärt nicht, wie sich aus diesem Umstand ein Verdienst um die Stadt Gifhorn selbst ableiten lässt.

Aus diesen Gründen können wir als Fraktion, unter den in der Verwaltungsvorlage genannten Bedingungen und den über die Persönlichkeiten zur Verfügung gestellten Informationen, der Einrichtung von Ehrengräbern für Max Habermann und Ulrich Goerdeler *nicht* zustimmen.

Einbettung in die Erinnerungskultur

Nun zum zweiten Kritikpunkt: Dem Antrag auf Einführung von Ehrengräbern fehlt die Einbettung in ein allgemeines Konzept zur Ehrung von Persönlichkeiten in Gifhorn. Zum Beispiel wird Max Habermann bereits zusammen mit anderen Widerstandskämpfern am Carl-Goerdeler-Ring geehrt. Warum Max Habermann zusätzlich durch ein Ehrengrab in Erinnerung gehalten werden soll, ist aus der Verwaltungsvorlage nicht ersichtlich. Des Weiteren wird in der Verwaltungsvorlage nicht beschrieben, wie Ehrengräber ausgestaltet werden sollen. Denn ein Ehrengrab ohne einen Hinweis auf die geehrte Person und die Gründe für deren Ehrung bleibt eben nur ein einfaches Grab und kann im Gedenken an die verstorbene Person keinen Nutzen für die nachkommenden Generationen ausbilden.

Daher können wir als Fraktion in Anbetracht der beschriebenen Ausgestaltung auch der Einrichtung von Ehrengräbern in Gifhorn nicht zustimmen.