Teilhabe an der Energiewende ermöglichen – Balkonkraftwerke sozial gerecht fördern

Im Hintergrund Balkonkraftwerke und im Vordergrund das Logo der Grünen (stilisierte Sonnenblume) sowie die Texte "Balkonkraftwerke sozial gerecht fördern!" und "Antrag zum Haushalt".

Sehr geehrter Herr Landrat Heilmann,

die Kreistagsgruppe Die GRÜNEN/Die FRAKTION stellt folgenden Änderungsantrag zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2024 zur Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss für Haushalt und Controlling am 24.11.2023 sowie im darauffolgenden Kreisausschuss und Kreistag:

Antrag

  1. Der Landkreis stellt im Haushalt 2024 Mittel in Höhe von 90.000,00 € zur Förderung von privaten Balkonkraftwerken in seinem Zuständigkeitsgebiet zur Verfügung.
  2. Die Fördersumme beträgt 200,00 € pro Balkonkraftwerk.
  3. Die sozial motivierte Fördergrenze liegt bei einem Haushalts-Nettoeinkommen bis zum Doppelten des Bürgergeld-Regelsatzes.
  4. Für den Nachweis des Haushalts-Nettoeinkommens genügt
    • ein Scan oder eine Kopie eines beliebigen aussagekräftigen Nachweises, z.B. der letzten Lohnabrechnung/en der Haushaltsangehörigen oder des Rentenbescheides oder des letzten Einkommensteuerbescheides oder ähnlicher Unterlagen, sowie zusätzlich
    • die Erklärung, mit dem Haushalts-Nettoeinkommen unter der Fördergrenze zu liegen.
  5. Förderbeginn ist der 1. Juni 2024.

Erläuterung

Alleinlebende Person:
Bürgergeld-Regelsatz: 502,00 €,                doppelter Betrag: 1.004,00 €.

Zusammenlebendes Paar ohne Kinder (6–13 Jahre):
Bürgergeld-Regelsatz: 902,00 €,                doppelter Betrag: 1.804,00 €.

Zusammenlebendes Paar mit zwei Kindern (6–13 Jahre):
Bürgergeld-Regelsatz: 1.598,00 €,             doppelter Betrag: 3.196,00 €

Begründung

Die Energiewende hat in Deutschland endlich an Fahrt aufgenommen. Insbesondere der Zubau neuer Photovoltaik-Anlagen kommt kontinuierlich voran, mit hohen Steigerungsraten. So wurde das Zubauziel bei Solarenergie für 2023 bereits in den ersten drei Quartalen des Jahres erreicht. Das macht sich auch hier im Landkreis bemerkbar. Diese Entwicklung wird sich auf absehbare Zeit fortsetzen, denn noch ist viel Luft nach oben.

Die Nutzung privater Photovoltaikanlagen ist eine wesentliche Form, wie die Einwohner*innen unseres Landkreises an der Energiewende teilhaben können. Während große Photovoltaik-Anlagen eine erhebliche Investition darstellen und in der Regel ein Eigenheim erfordern, eignen sich kleinere Balkonkraftwerke auch gut für Mieter*innen und Menschen mit begrenztem Budget. Das Solarpaket 1 der Bundesregierung wird die Inbetriebnahme dieser kleinen Photovoltaik-Anlagen noch einmal erheblich vereinfachen.

Der in unserem Antrag benannte Personenkreis bleibt bei diesen Entwicklungen bisher jedoch weitgehend außen vor. Dabei könnten insbesondere sie von eingesparten Energiekosten durch Nutzung eines eigenen Balkonkraftwerks profitieren. Im Sinne einer nachhaltigen Sozialpolitik wollen wir es ihnen daher mit dieser Förderung erleichtern, an der Energiewende teilzuhaben und langfristig von ihr zu profitieren.

Mit freundlichen Grüßen

Kreistagsgruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN / Die FRAKTION