Entlassung von Vertretungslehrkräften

Rede Klaus Rautenbach im Kreistag am 17. Oktober 2018 TOP 23

Entlassung von Vertretungslehrern durch das Land Niedersachsen

Klaus Rautenbach

Die AfD hat in ihrem Antrag eine Praxis der Landesregierung dargestellt, die tatsächlich verändert werden muss. Nun ist es blödsinnig, einem Arbeitgeber eine Missbilligung auszusprechen, wenn er bundesgesetzliche Regelungen nutzt.

Aber: Diese Praxis der Landesregierung, Vertretungslehrkräfte zeitlich befristet einzustellen, ist zwar arbeitsrechtlich möglich, weil Sachgründe vorliegen, sie ist aber unsozial, weil sie bei jungen Lehrer*innen immer ihre Existenz gefährdet.

Vor allem jedoch ist dieses Verfahren völlig anachronistisch und nicht sachgerecht, da bei der Einstellung von Fachkräften befristete Angebote nur noch selten erfolgreich sind. Insofern kann eine Vertretungsreserve an Schulen sinnvollerweise nur über eine Überversorgung an den Schulen selbst oder in einer Übergangszeit über ein regionales Netzwerk unbefristet beschäftigter Springer*innen abgesichert werden.

 

Die bisherige Vorgehensweise hat funktioniert, so lange es genug Bewerber*innen gab – wir haben jetzt aber eine Situation, dass nicht einmal mehr für volle unbefristete Stellen ausreichend Bewerber*innen zur Verfügung stehen, abgesehen davon, dass aktuell viele Versetzungsanträge in andere Bundesländer die Situation verschärfen. Insofern muss der Bedarf an Vertretungslehrkräften anders gesichert werden. Im Prinzip haben wir diese Situation auch hier im Landkreis vor allem im Fachbereich Jugend, der relativ hohe Bedarf an Vertretungskräften – der typisch ist für Berufszweige, wo in starkem Maße junge Frauen arbeiten – kann eigentlich nur durch eine Erweiterung des Stellplans abgesichert werden.

Und: natürlich sind wir hier zuständig, es geht um unsere Schulen, die immer wieder zusätzlichen Unterrichtsausfall haben. Deshalb sollten wir die Landesregierung auffordern, ein besseres Verfahren zu praktizieren – und das geht eben nur über eine Resolution, weil wir – anders als beim Schüler- und Sozialticket – keine finanziellen Kreismittel dafür einsetzen können.