RegioStadtBahn Braunschweig modifiziert umsetzen

Nicole Wockenfuss
Nicole Wockenfuß

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Birth, Herr Ausschussvorsitzender Otto, Herr Ratsvorsitzender Beckmann

hiermit beantrage ich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag auf die nächste Sitzung des Ausschusses Wirtschaft und Finanzen, öffentliche Sicherheit und Verkehr, des Verwaltungsausschusses und des Rates zu setzen:

Antrag: Der Rat der Stadt Gifhorn möge folgende Resolution beschließen:

1. Der Rat der Stadt Gifhorn bekräftigt die verkehrs-, wirtschafts-, und umweltpolitische Notwendigkeit, die öffentliche Verkehrsinfrastruktur, insbesondere den schienengebundenen Personennahverkehr im Großraum Braunschweig so auszubauen, dass eine bessere Verknüpfung und Vertaktung des öffentlichen Personenverkehrs, mit kurzen Fahrt- und Umsteigezeiten und möglichst barrierefreiem Ausbau, realisiert wird.

2. Der Rat der Stadt Gifhorn fordert den Zweckverband Großraum Braunschweig auf, unverzüglich ein Gesamtkonzept für den öffentlichen Personenverkehr im Großraum Braunschweig zu erarbeiten. Dabei sollen die Investitionen in die Infrastruktur über die bloße Anschaffung neuer Fahrzeuge deutlich hinausgehen und auch weiterhin die Möglichkeit eröffnet bleibt, Bundesmittel im Rahmen des Entflechtungsgesetzes abrufen zu können. Dafür sollte der Zweckverband alle in der Region und im Land Niedersachsen verfügbaren Kompetenzen in die Projektplanung einbinden

3. Das Land Niedersachsen wird aufgefordert, sich insbesondere über seine Landesnahverkehrsgesellschaft beratend und unterstützend in Planung und Realisierung einer RegioStadtBahn Braunschweig einzubringen und die vorgesehenen Landesmittel zu reservieren.

4. Die Landtags- und Bundestagsabgeordneten der Region sind aufgefordert, sich im Sinne dieses Beschlusses bei der Bundes- und Landesregierung einzusetzen.

Begründung: Die Realisierung der seit 1998 geplanten RegioStadtBahn ist gescheitert, weil neue sicherheitstechnische Anforderungen das Projekt, insbesondere die Beschaffung der Fahrzeuge, zwischenzeitlich so verteuert haben, dass die Wirtschaftlichkeit des Projekts unter die Messzahl von 1,0 abgesunken ist, die für den Bund die Schwelle für die Co-Finanzierung von Verkehrsprojekten nach dem Entflechtungsgesetz darstellt.

Trotzdem sollte bei einer Neuplanung zur Verbesserung der Schieneninfrastruktur im Großraum Braunschweig nicht auf die Einwerbung von Bundesmitteln von vorn herein verzichtet werden.

Der Zweckverband Großraum Braunschweig als Planungs- und Vorhabens Träger ist daher in der Pflicht, zügig und unter Nutzung sämtlichen regional und landesweit verfügbaren Know- hows eine Überarbeitung der bisherigen Planung vorzulegen. Die Planung muss so zeitnah fertiggestellt werden, dass die Fristsetzungen gemäß dem Entflechtungsgesetz eingehalten werden können. Das Land Niedersachsen sollte sich darin intensiv, insbesondere mit dem Sachverstand seiner Landesnahverkehrsgesellschaft einbringen.

Die Fördermittel des Bundes und des Landes dürfen zwischenzeitlich nicht für andere Projekte verausgabt werden und müssen auch für ein gegenüber bisheriger Planung verändertes Konzept gemäß der bisherigen Fördermodalitäten, zur Verfügung stehen

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Wochenfuß