Antrag: Entwicklungszone in einem Biosphärenreservat Drömling

Antrag auf Ausweisung des Flecken Brome und der Ortsteile in der Gemeinde Brome als Entwicklungszone in einem
Biosphärenreservat Drömling

Beschlussvorschlag:
Der Rat des Fleckens Brome beschließt, dass umgehend der Antrag auf Ausweisung des Flecken Brome und der
Ortsteile in der Gemeinde Brome als Entwicklungszone in einem Biosphärenreservat Drömling an das Niedersächsische
Umweltministerium gestellt wird.

(Kopien gehen an die Biosphärenreservatsverwaltung in Oebisfelde und an den Landkreis Gifhorn)

Begründung:
Das UNESCO-Prädikat Biosphärenreservat für den Drömling ist etwas Besonderes für unsere Region. Besonders auch, weil wir grenzübergreifend, gemeinsam mit Sachsen-Anhalt, das den größten Flächenanteil für das Reservat trägt, dieses Projekt umsetzen können.

Für uns und unsere Nachbarn, als Bewohner/innen dieser Region, kann dadurch eine nachhaltige Entwicklung in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht verwirklicht werden. Bis zum 31. Oktober 2020 besteht für den Flecken Brome und anderen Gemeinden die Möglichkeit auf Ausweisung des Flecken Brome und der Ortsteile in der Gemeinde Brome als Entwicklungszone in einem Biosphärenreservat Drömling zu beantragen.

In der Entwicklungszone eines Biosphärenreservat wird nichts verboten, es müssen keine Vorgaben umgesetzt werden. Im „ Eckpunktepapier – Auf dem Weg zum Biosphärenreservat Drömling“ (siehe Anhang) wird ausdrücklich erklärt, dass der Status Quo für die betriebene Landwirtschaft bleibt.

Dem Eckpunktepapier wurde bereits am 26.04.16 durch den Verwaltungsausschuss und am 07.06.16 durch den Gemeinderat des Flecken Brome einstimmig zugestimmt.

In „Der Niedersächsische Weg“ (siehe Anhang) wird aufgezeigt was sich die Landesregierung Niedersachsen gemeinsam mit den Akteuren der Landwirtschaft und anderen Interessenvertretern für die Zukunft vorgenommen haben. Weil die Landwirte der Gemeinde noch immer befürchten, dass im Nachhinein Nachteile auf sie zukommen könnten, darf nicht auf die Vorteile und Möglichkeiten für alle anderen Bürgerinnen und Bürger verzichtet werden, die die Ausweisung in der Entwicklungszone Biosphärenreservat mit sich bringen kann.

Für die Landwirtschaft könnte es sogar ein Gütesiegel sein, wenn sie ihre Produkte mit dem Hinweis auf das Biosphärenreservat vermarkten kann.

Ideen aus der Gemeinde bzw. den Ortsteilen für andere Projekte, Produkte, Angebote etc. die z.B. den Tourismus, die Gastronomie oder die Bildung betreffen, haben in der Entwicklungszone die Chance unterstützt und gefördert zu werden. (z.B: Gästebetten, Fahrradverleih, Natur- und Gästeführer, Ferien auf dem Bauernhof…etc.) Diesen Antrag zu stellen ist ein wichtiger Schritt zum Nutzen und zur nachhaltigen Entwicklung unserer Gemeinde als Entwicklungszone im Biosphärenreservat, in der vieles kann und nichts muss. In der Betriebe und private Initiativen unterstützt und gefördert werden könnten.

Ihn nicht zu stellen heißt, die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger die Chance zu nehmen sich einzubringen, bzw. die Umsetzung von Ideen und Projekten deutlich zu erschweren. .

Benitz, den 11.10.2020
gez. Astrid Leibach Ratsfrau DIE GRÜNEN Gemeinderat Flecken Brome

Anhang zum Antrag auf Ausweisung des Flecken Brome und der Ortsteile in der Gemeinde Brome als Entwicklungszone
in einem Biosphärenreservat DrömlingZitat aus dem Eckpunktepapier – Auf dem Weg zum Biosphärenreservat Drömling Länderübergreifende Arbeitsgruppe Drömling Magdeburg/Hannover April 2016

[…] Die Entwicklungszone kann sowohl rechtlich als Landschaftsschutzgebiet gesicherte schutzwürdige Bereiche als auch solche ohne Schutzstatus umfassen. Letztere beinhalten insbesondere besiedelte, wirtschaftlich intensiver und insbesondere durch landwirtschaftlichen Ackerbau genutzte Bereiche. Besonders in diesen Bereichen können freiwillige regionalwirtschaftliche Aktivitäten wie umweltfreundliche Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung sowie eine verträgliche Erholungsnutzung sowie Umweltbildungsprojekte als Modellprojekte für eine nachhaltige Regionalentwicklung von Gemeinden, Organisationen, Betrieben und privaten Initiativen unterstützt und gefördert werden. Der beschriebene Charakter der Entwicklungszone zur besonderen Förderung einer sozioökonomischen und nachhaltigen Entwicklung bietet Chancen für die wirtschaftliche und gewerbliche Entwicklung der Gemeinden und Unternehmen. Eckpunktepapier: Auf dem Weg zum Biosphärenreservat Drömling Magdeburg/Hannover im April 2016 7
Die Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung wird nicht durch ein Biosphärenreservat eingeschränkt und die Planungshoheit der Gemeinden sowie Beschlüsse der politischen Gremien, die sich auf das Gebiet beziehen, bleiben unangetastet. Entwicklungsmöglichkeiten eines nachhaltigen Wirtschaftens sind als Angebot zu verstehen und basieren auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit. Die im Raum existierende landwirtschaftliche Nutzung ist geprägt durch Ackerbau mit Getreide und Hackfrüchten, intensive und extensive Grünlandbewirtschaftung, Viehhaltung und Produktion regenerativer Energien (Biogas) sowie Feldberegnung auf grundwasserfernen Standorten. In Bezug auf die Landwirtschaft gibt es durch die Lage in der Entwicklungszone keine Einschränkung gegenüber dem Status quo der bestehenden naturschutzrechtlichen Regelungen. Ebenso ist eine betriebliche Entwicklung nicht zusätzlich eingeschränkt, sondern richtet sich nach den bestehenden rechtlichen Vorgaben und Richtlinien. […]
Quelle: von www.naturpark-droemling.de

Zitat aus „Der Niedersächsische Weg „
BUNDESWEIT EINMALIGE ALLIANZ FÜR NATUR-, ARTEN UND GEWÄSSERSCHUTZ
ist eine […] Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz sowie das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem NABU Landesverband Niedersachsen e.V. dem BUND Landesverband Niedersachsen e. V. dem Landvolk Niedersachsen – Landesbauernverband e.V. der Landwirtschaftskammer Niedersachsen […]
[…] Daher verpflichtet sich die Landesregierung, gemeinsam mit Akteuren der Landwirtschaft und des Naturschutzes folgende Maßnahmen für mehr Natur- und Artenschutz konsequent umzusetzen. Die Landesregierung wird – auch unter Berücksichtigung von Entwicklungen im Markt sowie auf EU- und Bundesebene – einen geeigneten und fairen Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile, die z.B. den Landwirten oder den Niedersächsischen Landesforsten entstehen, sicherstellen.
[…]
Quelle: www.ml.niedersachsen.de