Stellungnahme zur Ausgangsperre

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat bereits bei der ersten Verhängung der Ausgangssperre Zweifel daran geäußert, ob in einem großen Flächenlandkreis eine Ausgangssperre ein probates Mittel ist.

Unsere Argumentation fußt dabei auf den folgenden Punkten:

  • Der Zeitraum zwischen 21.00 und 05.00 Uhr ist nicht der Schwerpunkt privater Treffen und damit der Infektionsgefahr.
  • Gerade beim der mit viel Aufwand aufgebauten Struktur des Außer-Haus-Betriebes vieler Restaurants gefährdet diese Einschränkung die Existenz vieler Betriebe noch mehr.
  • Auch in Geschäften des privaten Gebrauchs hatte es sich eingebürgert, dass Einkaufen über einen längeren Zeitraum verteilt war, auch während der späten Abendstunden.
  • In den beiden genannten Fällen geht es auch um die Beschäftigten, die pünktlich nach Hause müssen oder über komplizierte Nachweisverfahren ihren legalen Aufenthalt während der Sperrstunde beweisen müssen.
  • Auch in Zeiten der Pandemie ist es wichtig, enge Verwandte zu besuchen (Enkel*innen, pflegebedürftige Angehörige, ….). Wer hier 2-3 Stunden Fahrtzeit benötigt, kommt mit einer Begrenzung auf 21.00 Uhr in Schwierigkeiten.

Die vor Ostern verhängte Ausgangssperre ist allerdings den Fraktionsvorsitzenden auf der Grundlage einer nachvollziehbaren Argumentationskette begründet worden:

  • Prüfvorgabe der Landesregierung für Kommunen mit einer Inzidenz von über 150
  • Potentielle Zunahme der Inzidenzen in wenigen Tagen
  • Es gibt keine eingrenzbaren Gebiete
  • Die bisherigen Maßnahmen hatten keine wesentlichen Auswirkungen gezeigt.

Nachdem auch der heute publizierte Inzidenzwert von 120 wiederum deutlich unter 150 liegt, ist die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen der Auffassung, dass die Ausgangssperre aufgehoben werden soll, bevor dies durch ein Gericht durchgesetzt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Rautenbach